Interessanter Thread in Bezug auf den sog. Anstand & Moral....![]()
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Grundsätzlich hat alles keine Garantie, was keine gültig ausgefüllte Garantiekarte vom authorisierten Fachhändler hat.
Auch selber ausfüllen erfüllt leider den Tatbestand der Urkundenfälschung....Orginal Konzessionärs Stempel wäre hier hilfreich.
Dann besser Blanko lassen die Garantiekarte und der Garantiekarte im Zusammenhang mit der Quittung ihre Gültigkeit geben und auf Gnade des Fabrikanten hoffen.
Der Konzessionär ist raus aus der Nummer, außer derjenige der als Konzessionär die Uhr mit Quittung verkauft hat.
Für Graue und Freie und sonstige Vermittler gilt ganz einfach darauf zu achten, das die Garantiekarte komplett vom Konzessionär ordentlich ausgefüllt ist.....beziehungsweise deren Kunden sollten darauf achten. Oder sie regeln halt Service usw. immer über ihre Bezugsquelle...
Denn Kulanz würde wohl hier auch keiner bei dem Anstand & Moral Gehämpel einiger freiwillig von den "ewigen von Nimm´s" hier geben.
Augen auf beim Kauf. Preis ist nicht alles beim Rabattkauf....
Auch wenn das Gebashe dann gegen Konzessionäre/Hersteller usw. immer sehr einfach ist.....aber so einfach ist es auch für Konzessionäre / Hersteller gegen Urkundenfälschung strafrechtlich vorzugehen...eben um diesem Gebahren und Gebashe (Konzessionärsschutz) vorzubeugen, neigen immer mehr Hersteller/Konzessionäre dazu, ihre Interessen strafrechtlich durchzusetzen.
Wie sich zeigt, wohl auch zurecht...
Gruß Andreas
PS: Auch auf die Gefahr hin, das einige schreiben, das sie aber gaaaaanz andere Erfahrungen usw.... machen.
Praxis und Theorie ist eine Sache. Wir lesen hier aber auch, das manche, aber auch andere Erfahrungen machen und eben keine Kulanz mehr erwarten dürfen....
Ergebnis 41 bis 57 von 57
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27.11.2009, 11:28 #41Original von hartenfels
...so, jetzt habe ich meinen Namen und "November 2009" eingetragen - Marco hat seine Verpflichtung gegenüber dem Konzi erfüllt, der Konzi seine gegenüber ROLEX und alle sind glücklich und zufrieden.
Grüße
Heikoes grüßt Tobias
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27.11.2009, 11:57 #42AndreasGast
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27.11.2009, 13:51 #43
RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?
Original von Hannes
Original von Rolex1970
Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird....
XELOR.
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27.11.2009, 13:56 #44StefanSGast
Also ich würde da auch aufpassen.
Beispiel der Händler hat bereits auf dem Zerti unterschrieben und der neue Käufer trägt dann erst nach 1 Jahr das Datum auf dem Zerti ein.
ich bin mir sicher, das kann jeder Laie sehen, dass das Kaufdatum dann später nachgetragen wurde und somit wäre es Betrug.
Ausserdem weiss doch auch Köln ganz genau, welche Gehäusenummer wann und zu welchem Konzi geschickt wurde und die haben ganz genaue Werte, wann diese Uhren dann cirka verkauft wurden.
ich wäre da sehr sehr vorsichtig ein Datum später erst bei Garantie Schaden einzutragen.
ich würde das sogar lieber blanko belassen und mir die Kaufquittung dazu aufheben und diese im Garantiefall mit dazu legen, bevor ich da irgendwas selbst eintragen würde.
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27.11.2009, 14:00 #45Original von StefanS
... und die haben ganz genaue Werte, wann diese Uhren dann cirka verkauft wurden.Gruß, Hannes
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27.11.2009, 14:04 #46
Ich bin zu anständig...ich hätte das wohl anders gemacht
Viele Grüße, Manuel
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27.11.2009, 14:16 #47
Hi,
da kauft man dann ganz unbesorgt eine junge Gebrauchte aus dem Forum und bekommt eine Uhr, die vielleicht zwei Jahre mehr auf dem Buckel hatGruß Rudi
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27.11.2009, 14:17 #48
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- 1.850
Zitat Hannes: "Jep. Dauert im Schnitt circa ein Tag bis drei Jahre."
In dem schönen Land, wo die lila Kühe stehen (sollen), werden die o.g. drei Jahre
auch mal locker überschritten.
Ich habe im November 2007 eine OQ 17013 bei Fa. Bucherer in Basel gekauft.
Die hat fast eine Ewigkeit bis zum Verkauf gelegen, noch mit Papier-Zertifikat.
Da lief die Garantie immerhin bis zum 12.11.2009.
P.S. Hoffentlich haben sie der Zentrale vermeldet, dass da so ein Verrückter diese Uhr gekauft hat.
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27.11.2009, 16:25 #49StefanSGast
Peter,
ich denke wenn Du bei dieser Uhr nachweisen kannst, dass Du die Uhr direkt beim Konzi gekauft hast mit Rechnung ist doch alles ganz klar!!
Aber bei den Uhren, die über Grauhändler bezogen worden sind, wo keine Rechnungen für diese Uhren erstellt worden sind und diese dann vielleicht 1-2 Jahre auf dem Buckel haben und dann nach 20 Monaten einen Garantiefall haben...ich weiss mal nicht, ob Rolex da so kulant ist..bzw. nicht versuchen wird, bzw. ein Nachweis erbracht werden muss, wann die Uhr erworben wurde
Ich sehe das nicht Ganze schon etwas kritisch gerade bei höheren Garantiefällen.....
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27.11.2009, 16:39 #50AndreasGastOriginal von rudi
Hi,
da kauft man dann ganz unbesorgt eine junge Gebrauchte aus dem Forum und bekommt eine Uhr, die vielleicht zwei Jahre mehr auf dem Buckel hat
Wenn eine Legende zur Uhr "manipuliert" wurde, passiert dir das überall im Gebrauchtuhrenhandel.
Gruß Andreas
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27.11.2009, 18:25 #51
Also ich würde eine Uhr nicht ohne Verkaufsdatum auf dem Zertifikat kaufen. Den Namen des Käufers kann man weglassen, glaube ist besser wenn man die Uhr wieder Verkaufen will. Wer möchte ein Zerti haben auf dem ein anderer Name und nicht der eigene steht. Ausser der Vorbesitzer heisst Paul Newman, Steve Mcqueen oder so ähnlich
Wenn man sich eine Uhr für 5.000,00 EUR und mehr kauft , sollte man sich im Klaren sein, das eine eventuelle Revision oder Reparatur schon mal 500,00 EUR und mehr kosten kann.
Deshalb verstehe ich auch nicht die Einstellung derjenigen die meinen, das Datum bei bedarf nachträglich selbst Eintragen zu können. Ich wäre stinksauer wenn ich eine Uhr gebraucht kaufen würde und es stellt sich heraus das am Zertifikat manipuliert wurde.
Ich finde ein Zertifikat auf dem das Verkaufsdatum steht toll, oder?
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27.11.2009, 19:40 #52
Puhhhh, das unter anderen meine Antwort hier solche Wellen schlägt hätte ich nicht gedacht!
Es geht hier nicht darum das man eine Omi um die Rente betrügt, sondern um ein Vordatieren. Sicher nicht 100% korrekt, aber auch kein Kronjuwelendiebstahl, selbst ein Konzi praktiziert dies auf Bitte.
Nun, der eine fährt betrunken Auto, der andere stürmt wöchentlich Laufhäuser während die Frau zuhause die Kinder hütet. Was ich damit sagen möchte: wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein.
Generell weiß ich die Begriffe Redlichkeit, Anstand und Moral schon für mich zu verwenden, an einen späteren Verkauf habe ich noch nicht einmal gedacht…..
Member hier als ******** darzustellen finde ich schon ein wenig hart.
Ich kaufte einmal eine Uhr direkt von einem namhaften Luxus-Uhrenhersteller mit einem kompletten Blanko-Zerti. Mit einem Augenzwinkern sollte ich das Datum später selbst eintragen. Ja, diese Uhr habe ich verkauft und den Käufer darüber im Kenntnis gesetzt. Letztendlich war es ihm egal, ob die Uhr nun 2 Jahre beim Konzi liegt und von zig Leuten anprobiert wurde, solange sie sauber und ordentlich ist.
Und sind wir mal ehrlich, wie soll es zu Garantieproblemen kommen? Ist hier schon ein einziger Fall vorgekommen?
So jetzt könnt ihr weiter hacken, ich gehe auf ein Bier in die Kneipe.
Alex
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27.11.2009, 20:50 #53
- Registriert seit
- 28.02.2005
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- 3.447
Lösung des Garantieproblems
Rolex lässt durch seinen eigenen Vertreter Leistungen versprechen. Das Ende dieser Leistungen ist klar bestimmt. Heimlich zu versuchen, die Dauer dieser Leistungen zu verlängern, indem eine Uhr nach einem Weiterverkauf wieder als neu gelten soll, ist doch kein Kavaliersdelikt, nur deshalb, weil es in diesem Forum vielleicht eine solche Praxis gibt!
Wie gesagt: Es geht nicht um das Beschreiben eines Stücks Plastik als solches, sondern um eben die garantierte Leistung. Es ist und bleibt ********isch, dies aufgrund einer Verfälschung einer Garantieurkunde bzw. einer falschen Beurkundung des Verkaufsdatums vom Rolex-Fachhändler zu tun.
Wie weit eine Mittäterschaft des Rolex-Fachhändlers dabei ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gewerbsmäsigkeit des Fachhändlers tritt für Deutschland und die Schweiz erschwerend hinzu. Für Österreich kenne ich die Situation nicht.
Ich kenne einen Fall, in welchem ein Geschäft gerade noch knapp dadurch die Konzession retten konnte, dass der Vater die Verantwortung dafür dem Sohn hat übergeben können. Und ich kenne drei Geschäfte näher, die die Rolex-Konzession verloren haben. Rolex zwingt keinen zu Umsätzen, und war in verschiedenen Kontinenten mit Rücknahmen grosszügig, um den Konkurs ihres Fachhändlers in der heutigen Lage abzuwenden. Die Grau-Praxis dürfte eher verschärft werden. In Europa, das ist meine Privatansicht, gibt es doch eher zuviele Rolex-Fachhändler.
Wer Konkurrenten dadurch ausbootet, dass er Uhren sehr billig an servicearme, ladenfreie etc. Grauhändler verkauft, die diese mit guter Marge, aber immer noch billig an Endkunden abgeben, kann doch nicht erwarten, dass die Garantie erst zu lafen beginnt, wenn's einem in der Kette gerade passt. Die Leistung muss von Rolex erbracht werden, soweit sie mit deren Käufern, den Rolex-Fachhändlern vereinbart ist.
Und nun noch zu den Grauhändlern: Braucht es sie wirklich? Die Sammler unter uns können durch diszipliniertes und bei einem Händler konzentriertes Kaufverhalten ohne weiteres einen guten Rabatt vereinbaren. Das verbietet Rolex nicht, und es hat für den Kunden den Service- und Garantie-Vorteil. Ohne Betrug, und trotz Ladengeschäft mit anwesendem Uhrmacher (ich meine Uhrmacher, nicht Hobby-Bastler). Grauhändler holen doch einfach mit geringster Leistung Margen ab, die sich ohne einen solchen Händler und tatsächlicher Endkunde teilen könnten. Ein offenes Gespräch hilft da manchmal Wunder.
Diszipliniert einkaufen heisst auch, dass man sein Gehirn und seine Vorstellungskraft vor demKauf etwas anstrengt. Man kann die Stahlausgabe einer Uhr auch bestellen, wenn man vorher nur die Gold- oder Rolesor-Version gesehen hat. Oft kann man die Zifferblatt-Auswahl beim Rolex-Fachhändler im Original-Zifferblatt-Katalog in guter Qualität bereits vor dem Kauf treffen. Man ist orientiert und muss nicht mehrlange nach dem Listenpreis fragen. Man weiss, dass man bei einer Bestellung vielleicht etwas warten muss, und dass man eine daytona in Stahl wohl kaum ohne Golduhr bestellen sollte.
Ich empfehle hier allen einen Kauf beim Konzi unter Teilung der Marge. Die meisten von uns wissen ja inoffiziell, wo Fachhändler versteckt sind, die auf Umsatz angewiesen an Graue liefern. Und manchmal erhält man auch bei andern einen guten Rabatt. Nie zur Hauptverkehrszeit, bei Anwesenheit anderer Kunden, und immer direkt mit dem Chef zu besprechen. Immer Bargeld in der Tasche, denn eine Bank bzw. ein Kreditkartenunternehmen, das mitkassiert, kann man hier nicht gebrauchen. Und: Man muss wissen, was man kauft.
Wer auf einer Ferienreise kauft, muss natürlich gegebenfalls eine korrekte Versteuerung miteinbeziehen. Vielleicht ist die Ferienreise sozusagen mitfinanziert. Aber auch in der eigenen Umgebung findet man vielleicht einen geeigneten Händler. Bei Ketten sind die Kompetenzen der Filialen ziemlich reduziert, und der Chef kümmert sich nicht um einzelne Uhren, auch nicht mit dem Filialleiter per e-mail.
Einmal einen Kauf getätigt wird man sicher beim gleichen Fachhändler das nächste Mal wieder entsprechend bedient. Vielleicht bringt man einmal einen neuen Kunden (auch für anderes) oder kauft mal Schmuck für die Frau beim selben Rolex-Fachhändler. Solche Gesten werden immer geschätzt. Ob das im jeweiligen Inland ist oder sonstwo.
So ist das Garantiekarten-Problem definitv vom Tisch.
Das Transport-Risiko-Problem übrigens ebenso.
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27.11.2009, 21:26 #54
Ich würde das Kärtchen "jungfräulich" lassen.
... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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27.11.2009, 21:33 #55
RE: Lösung des Garantieproblems
Original von Charles.
Rolex lässt durch seinen eigenen Vertreter Leistungen versprechen. Das Ende dieser Leistungen ist klar bestimmt. Heimlich zu versuchen, die Dauer dieser Leistungen zu verlängern, indem eine Uhr nach einem Weiterverkauf wieder als neu gelten soll, ist doch kein Kavaliersdelikt, nur deshalb, weil es in diesem Forum vielleicht eine solche Praxis gibt!
Wie gesagt: Es geht nicht um das Beschreiben eines Stücks Plastik als solches, sondern um eben die garantierte Leistung. Es ist und bleibt ********isch, dies aufgrund einer Verfälschung einer Garantieurkunde bzw. einer falschen Beurkundung des Verkaufsdatums vom Rolex-Fachhändler zu tun.
Wie weit eine Mittäterschaft des Rolex-Fachhändlers dabei ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gewerbsmäsigkeit des Fachhändlers tritt für Deutschland und die Schweiz erschwerend hinzu. Für Österreich kenne ich die Situation nicht.
Ich kenne einen Fall, in welchem ein Geschäft gerade noch knapp dadurch die Konzession retten konnte, dass der Vater die Verantwortung dafür dem Sohn hat übergeben können. Und ich kenne drei Geschäfte näher, die die Rolex-Konzession verloren haben. Rolex zwingt keinen zu Umsätzen, und war in verschiedenen Kontinenten mit Rücknahmen grosszügig, um den Konkurs ihres Fachhändlers in der heutigen Lage abzuwenden. Die Grau-Praxis dürfte eher verschärft werden. In Europa, das ist meine Privatansicht, gibt es doch eher zuviele Rolex-Fachhändler.
Wer Konkurrenten dadurch ausbootet, dass er Uhren sehr billig an servicearme, ladenfreie etc. Grauhändler verkauft, die diese mit guter Marge, aber immer noch billig an Endkunden abgeben, kann doch nicht erwarten, dass die Garantie erst zu lafen beginnt, wenn's einem in der Kette gerade passt. Die Leistung muss von Rolex erbracht werden, soweit sie mit deren Käufern, den Rolex-Fachhändlern vereinbart ist.
Und nun noch zu den Grauhändlern: Braucht es sie wirklich? Die Sammler unter uns können durch diszipliniertes und bei einem Händler konzentriertes Kaufverhalten ohne weiteres einen guten Rabatt vereinbaren. Das verbietet Rolex nicht, und es hat für den Kunden den Service- und Garantie-Vorteil. Ohne Betrug, und trotz Ladengeschäft mit anwesendem Uhrmacher (ich meine Uhrmacher, nicht Hobby-Bastler). Grauhändler holen doch einfach mit geringster Leistung Margen ab, die sich ohne einen solchen Händler und tatsächlicher Endkunde teilen könnten. Ein offenes Gespräch hilft da manchmal Wunder.
Diszipliniert einkaufen heisst auch, dass man sein Gehirn und seine Vorstellungskraft vor demKauf etwas anstrengt. Man kann die Stahlausgabe einer Uhr auch bestellen, wenn man vorher nur die Gold- oder Rolesor-Version gesehen hat. Oft kann man die Zifferblatt-Auswahl beim Rolex-Fachhändler im Original-Zifferblatt-Katalog in guter Qualität bereits vor dem Kauf treffen. Man ist orientiert und muss nicht mehrlange nach dem Listenpreis fragen. Man weiss, dass man bei einer Bestellung vielleicht etwas warten muss, und dass man eine daytona in Stahl wohl kaum ohne Golduhr bestellen sollte.
Ich empfehle hier allen einen Kauf beim Konzi unter Teilung der Marge. Die meisten von uns wissen ja inoffiziell, wo Fachhändler versteckt sind, die auf Umsatz angewiesen an Graue liefern. Und manchmal erhält man auch bei andern einen guten Rabatt. Nie zur Hauptverkehrszeit, bei Anwesenheit anderer Kunden, und immer direkt mit dem Chef zu besprechen. Immer Bargeld in der Tasche, denn eine Bank bzw. ein Kreditkartenunternehmen, das mitkassiert, kann man hier nicht gebrauchen. Und: Man muss wissen, was man kauft.
Wer auf einer Ferienreise kauft, muss natürlich gegebenfalls eine korrekte Versteuerung miteinbeziehen. Vielleicht ist die Ferienreise sozusagen mitfinanziert. Aber auch in der eigenen Umgebung findet man vielleicht einen geeigneten Händler. Bei Ketten sind die Kompetenzen der Filialen ziemlich reduziert, und der Chef kümmert sich nicht um einzelne Uhren, auch nicht mit dem Filialleiter per e-mail.
Einmal einen Kauf getätigt wird man sicher beim gleichen Fachhändler das nächste Mal wieder entsprechend bedient. Vielleicht bringt man einmal einen neuen Kunden (auch für anderes) oder kauft mal Schmuck für die Frau beim selben Rolex-Fachhändler. Solche Gesten werden immer geschätzt. Ob das im jeweiligen Inland ist oder sonstwo.
So ist das Garantiekarten-Problem definitv vom Tisch.
Das Transport-Risiko-Problem übrigens ebenso.Grüsse,
Laohu
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27.11.2009, 21:42 #56
- Registriert seit
- 28.02.2005
- Beiträge
- 3.447
Original von hartenfels
...na dann liege ich ja vermutlich richtig, wenn ich bei meiner ganz frischen Uhr von Marco - ganz in der Tradition der Rolex-Konzessionäre - "November 2009" eintrage.
Im Schadenfall hast Du eine Kaufquittung, Überweisungsbeleg, Kontobelastung (Kreditkarte oder sonst) oder was auch immer.. Wenn nicht, gehst Du eben zu Deinem Verkäufer.
Die Garantie ist nur dann etwas wert, wenn sie durch den Rolex-Vertreter im Moment des Verkaufs ausgefüllt und datiert wurde.
Zwei Jahre zurück lassen sich leicht von allen Verkaufs-Angestellten polizeilich Schriftproben einholen, falls ein Garantiefall durch Rolex vor den Strafrichter gebracht wird...
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27.11.2009, 22:22 #57
Schon klar.... ich bin mir sicher: es werden Profiler und Forensiker - vorzugsweise von CSI Miami - eingesetzt.
Alex
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