Aus meiner Sicht und Rechtsauffassung vollkommen richtig. Alles Andere ist "Wischiwaschi". Jedem Billigprodukt liegt eine ausfüllbare Garantiekarte bei, die man ausfüllen kann, darf oder wie auch immer, selbst bei Aldi, Lidl usw.. Ausschlaggebend ist das Verkaufsdatum laut Rechnung des Vertragshändlers.Originally posted by Charles.
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.
Ob es soweit im öffentlichen Interesse steht, dass ein Staatsanwalt sich dafür intessiert möchte ich mal dahin gestellt lassen, aber die arglistige Täuschung und/oder Urkundenfälschung, bei Nachdatierung wäre hierdurch absolut beweisbar.
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26.11.2009, 22:06 #11Grüßle
Martin
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