Ja, das schon. Aber der Haken ist hier m.E. dass Du das als Privatperson hinbekommst.

Die EUst ist ja auch nichts anderes als die Mwst auf importierte Produkte. Und die EUst bekommst Du ja auch nur dann zurück wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (also ein Gewerbe hast).
Denn wenn eine Privatperson die EUst bei Wiederausfuhr zurückerstattet bekommen kann, müsste das ja auch bei MWst gehen, wenn die Ware exportiert wird. Ist aber IMO nicht der Fall.... ein mal gezahlte EUst wäre in diesem Fall weg und wird auch nicht erstattet.

Bin mal gespannt wie das weitergeht....