Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    24.01.2009
    Beiträge
    1.037

    Ausrufezeichen Name bei Personengesellschaften

    Vielleicht kann mir jemand helfen, wir haben dies gestern abend diskutiert, aber keine einheitliche Meinung gefunden.

    Wenn nun in Deutschland einer ein Gewerbe, z.B. ein Maler, anmeldet, als Einzelunternehmen, muss dann sein Name Bestandteil des Firmenamens sein?

    Darf also der Maler Geil ein Malergeschäft z.B. mit dem Namen "Maler Klecksel" oder ähnlich eröffnen oder muss der Name "Geil" enthalten sein?

    Kann Herr Geil einen Phantasienamen verwenden oder ist er bei seinem Geschäft an seinen Namen gebunden?

    Für einen Hinweis bin ich (und mein Stammtisch ) dankbar.

  2. #2
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
    Registriert seit
    05.02.2007
    Beiträge
    9.128
    Er darf natürlich "Maler Klecksel" heißen, muss aber in seiner gesamten Korrespondenz immer irgendwo "Inhaber *Vorname* Geil" stehen haben.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.790
    Blog-Einträge
    20
    Richtig, gibt es oft, wenn alteingesessene Geschäfte übernommen werden und der Name ned verschwinden soll aufgrund des Bekanntheitsgrades.

    "Maler Pinselquäler"
    Inh: Noth Geil
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  4. #4
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
    Registriert seit
    02.09.2007
    Ort
    Fox Club TFS/HH
    Beiträge
    31.704
    Dirk



  5. #5
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Name bei Personengesellschaften

    Man kann auch "Fantasienamen" wählen mit dem Zusatz e.K. (Eingetragener Kaufmann) wenn man damit im Handelsregister eingetragen ist.




    Also "Die Malermeisterei e.K." geht ohne den Familiennamen.

  6. #6
    Double-Red Avatar von sausapia
    Registriert seit
    05.06.2009
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    8.593
    Der Phntasiename darf aber zu keinen falschen Rückschlüssen führen (Namensklarheit und -wahrheit).
    Bspw. darf sich Dein Maler Klecksel nicht "Europäisches Farbenmanagement Klecksel" nennen, wenn sich hierunter nur eine person verbirgt.

    Rheinische Grüße, Frank

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •