Er darf natürlich "Maler Klecksel" heißen, muss aber in seiner gesamten Korrespondenz immer irgendwo "Inhaber *Vorname* Geil" stehen haben.
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23.11.2009, 14:35 #1
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Name bei Personengesellschaften
Vielleicht kann mir jemand helfen, wir haben dies gestern abend diskutiert, aber keine einheitliche Meinung gefunden.
Wenn nun in Deutschland einer ein Gewerbe, z.B. ein Maler, anmeldet, als Einzelunternehmen, muss dann sein Name Bestandteil des Firmenamens sein?
Darf also der Maler Geil ein Malergeschäft z.B. mit dem Namen "Maler Klecksel" oder ähnlich eröffnen oder muss der Name "Geil" enthalten sein?
Kann Herr Geil einen Phantasienamen verwenden oder ist er bei seinem Geschäft an seinen Namen gebunden?
Für einen Hinweis bin ich (und mein Stammtisch) dankbar.
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23.11.2009, 15:02 #2
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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23.11.2009, 15:05 #3
Richtig, gibt es oft, wenn alteingesessene Geschäfte übernommen werden und der Name ned verschwinden soll aufgrund des Bekanntheitsgrades.
"Maler Pinselquäler"
Inh: Noth GeilGruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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23.11.2009, 15:07 #4
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Dirk
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23.11.2009, 15:50 #5
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RE: Name bei Personengesellschaften
Man kann auch "Fantasienamen" wählen mit dem Zusatz e.K. (Eingetragener Kaufmann) wenn man damit im Handelsregister eingetragen ist.
Also "Die Malermeisterei e.K." geht ohne den Familiennamen.
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23.11.2009, 16:24 #6
Der Phntasiename darf aber zu keinen falschen Rückschlüssen führen (Namensklarheit und -wahrheit).
Bspw. darf sich Dein Maler Klecksel nicht "Europäisches Farbenmanagement Klecksel" nennen, wenn sich hierunter nur eine person verbirgt.
Rheinische Grüße, Frank
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