Beim Verkauf des Fahrzeugs meiner Göttergattin hatte ich einen ähnlichen Fall. Ich verkaufte den Wagen an eine schwangere, zwanzig Jahre alte Südländerin, die mit Ihrer Mutter und einem befreundeten Gebrauchtwagenhändler kamen.

In der Hoffnung, ein gutes Werk zu verrichten, verkauften wir unter dem Preis, dem uns Händler boten. Wir dachten, eine junge Mutter, dem Ihr Freund weglief hat es nötiger als wir.

Am kommenden tag rief mich der befreundete Gebrauchtwagenhändler an, dass das fahrzeug durch den TÜV gefallen sei (der noch nicht fällig war) und er das Fahrzeug sofort zurückbrächte oder 1.000,- reduziert haben möchte (Mangel: KAT und Achskorrosion oder so ähnlich). Der Wagen hatte knapp 100 TKM Langstrecke gelaufen, wurde vorschriftsmäßig gewartet und bereitete uns keine Probleme. Trotzdem war ich ziemlich eingeschüchtert. Allerdings wusste ich auch, dass der Formularkaufvertrag wasserdicht war. Ich hatte jedoch Angst, dass mir dieser windige Gebrauchtwagenhändler, der mein Haus kennt, schlimmere Probleme bereiten könnte.....
Ich stimmte zu, 500,- € zu erlassen, die er sich prompt abholte. Beim Wegfahren sah ich, dass der Wagen bereits umgemeldet wurde und nach einiger Recherche fand ich heraus, dass der Wagen mit geringfügigen Mängeln die TÜV-Plakette erhielt. Als er bei mir war, wollte er sogar nocht Spritkosten haben.

Meine Frau will nie wieder PKW an privat verkaufen.......
Ich hatte bislang immer gute Erfahrungen gemacht, aber auch ehrliche Autos verkauft......