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08.12.2009, 12:09 #1
Schadensfall - Abmahnung - Schuldeingeständnis
Kann ggf. ein anwesender Arbeitsrechtler was dazu sagen?
Ein Kollege hat auf einem situationsbedingten Mißverständnis basierend eine sehr hohe USD-Summe nicht rechtzeitig gemeldet, so dass es erst verspätet zur Verarbeitung kam.
Der Schaden ist 5-stellig.
Dass Mißverständnis hätte nicht sein müssen.
Also richtig dumm gelaufen...
Intern wird er nun gebeten den Tathergang zu schildern und zu unterschreiben, denn es muss einer Versicherung vorgelegt werden.
Die Haftpflicht will das so...
Wie nachhaltig ist sowas, kommt das in die Akte, wenn rechtlich nein, kann man sich sicher sein, dass nicht?
Muss das wirklich der SB machen oder eigentlich der fachliche Vorgesetzte (TL), der die Durchsetzung der Arbeitsabläufe überwacht und verantwortet (gegenüber der Obrigkeit).
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08.12.2009, 14:06 #2
RE: Schadensfall - Abmahnung - Schuldeingeständnis
hat sich erledigt. er klärt das mit dem betriebsrat.
kann gelöscht werden(?)
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