Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Ausrufezeichen Frage an Experten für Grundstücksrecht

    Es geht um das Grundstück der Eltern meiner Freundin. Folgender Sachverhalt. Das Nachbargrundstück wurde verkauft. Die neue Eigentümerin will Haus und Grundstück so umbauen, dass sie es als Pension für Arbeiter auf Montage nutzen kann.
    Soweit alles i.O.
    Nun ist es so, dass die Eltern meiner Freundin zur Zeit, als sie gebaut haben, das Grundstück nicht vollständig bis zur Grenze bebaut haben. Die Nachbarin hat nun - trotz mehrmaliger Aufforderung dies zu unterlassen - begonnen, auf diesem Grenzstreifen bis über die Grundstücksgrenze zu bauen.
    Daraufhin wurde die Grundstücksgrenzen neu vermessen und die Grenzen auch offiziell bestätigt.
    Dadurch bestätigt sich auch, dass die Nachbarin die Grundstücksgrenze verletzt hat. Sie hat trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternommen, die Grenzverletzung wieder in Ordnung zu bringen.
    Wie sehen nun die nächsten Schritte aus? Mit dem Messprotokoll zum Bauordnungsamt und Nachbarin anzeigen?
    Wird das Bauordnungsamt nach offizieller Feststellung der Grenzverletzung die Nachbarin dazu auffordern, diese zu beseitigen?
    Die Kosten für die Vermessung belaufen sich auf 1.300€. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Kosten von der Nachbarin wieder einzufordern?
    Die Eltern meiner Freunding scheuen momentan noch den Gang zum Anwalt, da sie nicht wissen, ob sie auf ihren Kosten sitzenbleiben. Daher dachte ich, ich frage mal hier im Forum um Rat.


    Gruß, Max

    Bollinger!

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  2. #2
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Der erste Weg sollte zum Bauordnungsamt führen, um den Sachverhalt (ggf. mit einem Vor-Ort-Termin) weiter aufzuklären.
    - Liegt eine Baugenehmigung vor?
    - Wurde davon abgewichen?
    - Oder war der An- / Umbau genehmigungsfrei oder nur anzeigepflichtig?
    - Liegt eine Grenzbebauung vor oder wurde die Grundstücksgrenze überbaut?
    ... und Tschüss!

    Mücke
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  3. #3
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Ich kann nur letzte Frage beantworten; die ersten gehen allerdings schon in die richtige Richtung, da ich nicht glaube, dass das Bauordnungsamt eine Überbauung einer Grundstücksgrenze genehmigen würde.
    Und ja, die Grenze wurde ca. 25cm überbaut, was sich nach der offiziellen Vermessung herausgestellt hat.


    Gruß, Max

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  4. #4
    Yacht-Master
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    Original von madmax1982
    ..... da ich nicht glaube, dass das Bauordnungsamt eine Überbauung einer Grundstücksgrenze genehmigen würde.
    Und ja, die Grenze wurde ca. 25cm überbaut, was sich nach der offiziellen Vermessung herausgestellt hat.
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Mein Nachbar hat die Genehmigung erhalten, auf die Grenze zu bauen, d.h. die eigentliche Dachkante befindet sich lotrecht genau auf der Grundstücksgrenze. Die Dachrinne befindet sich allerdings auf/über meinem Grundstück (sind auch so ca. 25 cm). Das war in den eingereichten Plänen auch schon so ersichtlich und das Baurechtsamt ist auch der Auffassung, dass das so in Ordnung sei. Nur weil es mich an dieser Stelle nicht stört, habe ich nicht weiter nachgeforscht, aber gewundert hat mich das schon.
    Gruß Andi S. aus V.

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  5. #5
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Bevor es im Nirvana verschwindet.

    Noch paar Experten hier mit nützlichen Tips?


    Gruß, Max

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  6. #6
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    wenn es tatsächlich eine grenzüberbauung ist,bauamt ,anzeige und dann geht das schon seinen gang.man darf auf die grenze bauen oder es müssen 3m abstand sein.man sollte sich aber schon ganz sicher sein
    Gruss michael

    last 6

  7. #7
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Die Sache ist immer noch aktuell. Die Eltern meiner Freundin waren nun auf dem Bauordnungsamt der Gemeinde; die fühlten sich nicht zuständig, da es sich hier um "Privatrecht" handeln würde.
    Das Bauordnungsamt des Landkreises scheint ebenfalls keine großen Ambitionen zu haben, sich der Sache anzunehmen. Weiß hier im Forum jemand, wer nun genau zuständig ist und wie die entsprechende Behörde auch gezwungen werden kann, tätig zu werden?


    Gruß, Max

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  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Frag mal den Gerhard (77), der ist Architekt, vielleicht jennt sich der hinsichtlich der Genehmigungsbehörden aus.

    Aber mal was anderes:
    1. Haben die "Schwiegereltern" als Nachbarn den Bauantrag nicht unterschreiben müssen?
    2. Welcher Abstand ist zwischen dem Bestandsgebäude und dem Neubau übrig geblieben? Eventuell Mindestabstandunterschreitung!
    3. Bedenke, dass auf den Rohbau meist noch eine Dämmung aufgebracht wird und diese ist üblicherweise 10 - 16 cm dick
    4. Verkauft das euch jetzt fehlende Grundstück an besagte Nachbarin - so findet das Drama ein Ende, oder bietet eine zu entlohnende Dienstbarkeit an.
    5. Bagger holen und Grenzlinie aufrecht erhalten.
    .
    Gruß joo
    .


  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von madmax1982....
    Daraufhin wurde die Grundstücksgrenzen neu vermessen und die Grenzen auch offiziell bestätigt.
    Dadurch bestätigt sich auch, dass die Nachbarin die Grundstücksgrenze verletzt hat. Sie hat trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternommen, die Grenzverletzung wieder in Ordnung zu bringen. ...
    Original von madmax1982....
    Noch paar Experten hier mit nützlichen Tips?
    Von Rückbau bis Überbaurente ist hier in letzter Konsequenz alles möglich.

    Bei dem geballten, zum großen Teil auf Vermutungen und anderen Voraussetzungen basierenden Halbwissen das hier wieder zu lesen ist, ist der einzig nützliche und sinnvolle Tipp
    der Gang zum Fachanwalt. Die maximal 200,-- € für eine Erstberatung sind mehr als gut investiert.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von yeti
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    Ich würde jetzt mal langsam aber sicher einen Anwalt einschalten, am besten einen, der auf Baurecht / Nachbarschaftsrecht spezialisiert ist. Mein Bruder ist zur Zeit am Bauen und hat auch eine gültige Baugenehmigung erhalten. Das hat den direkten Nachbarn nicht gepasst und die Zitronengesichter sind mit einem Fachanwalt beim zuständigen Bauamt aufgeschlagen und verzögern seither den Baufortschritt.
    Ich würde nicht zögern und zum Anwalt gehen. Der weiß auch, bei welchem Amt er auf den Putz hauen muss.
    Gruß
    Diethelm

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Paddy, naja du als Anwalt magst es vielleicht besser wissen, bzw. exakt wissen was zu tun ist.
    Aber in einem Forum wie dieser hier darf man doch zumindest versuchen dürfen zu helfen, mit dem was man so nebenbei miterlebt. Oder dürfen jetzt nur noch Anwälte korrekte Aussagen zu einzelnen Themen treffen, dann ist's mit dem Forum bald vorbei ...
    Und vielleicht sind ja in dem Halbwissen etwaige Gedankenanstöße enthalten.
    .
    Gruß joo
    .


  12. #12
    Orange Hand Avatar von orange
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    ist schon okay, joo. mich wundert nur, dass max' schwiegereltern nicht längst beim anwalt aufgeschlagen sind. scheinen ja ausreichend verunsichert zu sein. und erstberatungen kosten echt nicht die welt. bei meiner scheidung hat es die rechtschutz bezahlt
    Gruß Florian

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ja, vielleicht Joo, und vielleicht kosten sie auch nur unnötig Zeit und verzögern dringend notwendige und überfällige Beratung.

    Mir fällt nur immer wieder auf, dass sich - gerade bei Themen die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können, in diesem Fall immobilienspezifische Fachthemen die richtig in die Tiefe gehen (und genau deshalb lässt man sich einen Spezialisten empfehlen) - inzwischen jeder Häuslebauer oder Einmal-im-Leben-Wohnungskäufer bemüssigt fühlt, etwas "nützliches" zum Thema beizutragen, man kennt sich ja aus... Aber was weiß ich schon.

    Dass die Betroffenen sowas wegen ein paar Tacken vor sich herschieben ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar.

    By the way, ich habe hier niemanden persönlich angesprochen und bin - zum Glück - kein Anwalt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Jungs, da habt ihr zweifelsfrei recht: An Stelle von Max' Schwiegereltern wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen, zudem hätte ich verucht mit dem Gemeinderat ins Gespräch zu kommen - schließlich muss ja schnellstmöglich eine Lösung her ...
    .
    Gruß joo
    .


  15. #15
    Gesperrter User
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    Original von joo
    Paddy, naja du als Anwalt magst es vielleicht besser wissen, bzw. exakt wissen was zu tun ist.
    Aber in einem Forum wie dieser hier darf man doch zumindest versuchen dürfen zu helfen, mit dem was man so nebenbei miterlebt. Oder dürfen jetzt nur noch Anwälte korrekte Aussagen zu einzelnen Themen treffen, dann ist's mit dem Forum bald vorbei ...
    Und vielleicht sind ja in dem Halbwissen etwaige Gedankenanstöße enthalten.
    Wenn jemand etwas weiss oder meint zu wissen, davon lebt ein Forum, ist es ja auch ok eine Aussage zu treffen. Wenn man aber keine Ahnung hat und sich selbst nur etwas zusammenspinnt, schweigt man besser.

    Im Halbwissen ist die Gefahr zu schaden höher als zu helfen, insbesondere in rechtlichen Dingen.

  16. #16
    Mit Recht ist das immer so eine Sache.
    Schlussendlich entscheidets dann sowieso der Richter. Fundierten Rat vorher zu haben kann aber nie schaden, um die Chancen abzuschätzen.
    Viele Grüße, Manuel

  17. #17
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    ...in Frankens schönsten Wäldern zuhause.
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    1. Baurecht ist in Deutschland Ländersache und differiert von Bundesland zu Bundesland.
    2. Anwalt konsultieren.
    3. Wenn noch gebaut wird ist auf jeden Fall Eile geboten.
    4. Ohne Nachbarschaftliche Einigung geht das ganze vor Gericht.
    Es grüßt, Gerd G.

  18. #18
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Zunächst mal danke für die Tips. Den Gang zum Anwalt haben sie - trotz meines Anratens - bisher gescheut, weil sie nicht wußten, was an Kosten auf sie zukommt; sie sind bei mittlerweile Rentner.
    Eine Erstberatung einzuholen kann denke ich keinesfalls schaden, wenn einem der Anwalt vorher eine Hausnummer gibt.
    Was mich allerdings sehr ärgert ist, dass sich die Behörden schön aus der Sache rauszuhalten versuchen und die Zuständigkeiten immer wieder hin und herschieben.


    Gruß, Max

    Bollinger!

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  19. #19
    Freccione
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    Zur Not gib Ihnen die Kohle!

    Zuerst Anwalt, dann einen Baustopp erwirken, dann weitersehen.

    Definitiv ist eine Bebauung über die vom Vermussungsamt festgestellte Grenze nicht zulässig. Rückbauung, Abriss etc ist da nötig.
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

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