Das Gesetz vom 4.8.2009 betrifft doch lediglich Verbraucher. Und das sind Gewerbetreibende nicht, es sei denn, wenn sie ein Rechtsgeschäft abschließen, das nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Die Rechtsprechung hat m.W. bislang jedenfalls so entschieden, dass Werbeanrufe im geschäftlichen Bereich dann zulässig sind, wenn ein sachliches Interesse des Angerufenen zu vermuten ist. Im Endeffekt muss das von mir beworbene Produkt also nur irgendwie zum Geschäftszweck des Angerufenen passen.
Eine Telefonanlage wär hier am besten..
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Thema: Telefonterror - what to do ?
Baum-Darstellung
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08.11.2009, 14:26 #11Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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Telefonterror, wie unterbinden?
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 14Letzter Beitrag: 14.01.2010, 19:59




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