Original von DaytonFan
... an diesem Tag ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbessung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten

Ziel des Gesetzes sind ein verbesserter Schutz der Verbraucher von telefonischer Belästigung durch Werbeanrufe.

Unter den Begriff Werbeanruf fallen alle Anrufe die darauf abzielen, einen neuen Vertrag abzuschließen oder einen bestehen Vertrag zu ändern. Auch anrufe zur Terminvereinbarung fallen darunter.

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Geschäftskunden sind aber im Sinne des Gesetzes keine Verbraucher/Endverbraucher.

Eine gesetzliche Regelung für Firmen gibt es bislang nicht - nur Einzelurteile. Ein für mich unangenehmer/störender Werbeanruf kann für den Mitarbeiter einer anderen Abteilung durchaus wichtig und wünschenswert sein.