Hallo,

kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.

Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.

Als Beispiel:

Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.

Wäre diese Vereinbarung ok ?

Danke

Micha