Original von Feldmann
Original von Mawal
Original von Tuxi
... sondern die versicherung, mir den niedrigsten Klagequoten.

guter Tipp, das BaFin veröffentlicht dazu Statisken...und ganz wichtig, wirklich alles, aber auch alles angeben beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen.

Prüfen tun die nämlich erst im Leistungsfall. Und dann wir es unschön.
Richtig, ich kenne einen Fall, da wurde ein Versicherter Berufsunfähig durch einen Autounfall. Von der Versicherung bekam er jedoch keinen Cent da er beim Abschluss eine Beschneidung nicht angegeben hatte.

Sorry.

Nonsens.

Nicht ausschlaggebend im Schadensfall. Hunderte von Urteilen online abrufbar.

Never ever oder keinen (guten) Anwalt gehabt.

Greets, Björn