Es kommt nicht nur auf die wöchentliche Arbeitszeit an, auch für den Lohn der dafür gezahlt wird.
Beispiel:
Unser Außendienstler arbeitet gut und gerne in der Hochsaison mehr als 60 Stunden in der Woche. Dafür wird er aber auch fürstlich entlohnt.
ICh glaube kaum dass es da arbeitsrechtliche Probleme geben würde wenn er nur noch 40 oder 48 Stunden die Woche arbeiten will.
Wenn unsere Putzfrau plötzlich 60 Stunden die Woche arbeiten muss und sie geht mit mir vor Gericht werde ich sicherlich mit Pauken und Trompeten verlieren.
Ergebnis 1 bis 20 von 26
Baum-Darstellung
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30.10.2009, 11:12 #21
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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