Wobei man sich tatsächlich fragen kann, warum es bei Uhren ohne Sekundenzeiger keinen Gangschein geben sollte. Könnte eine Zweizeigeruhr nicht genau so als Chronometer geprüft sein?

An den TS: Gangschein hat überhaupt nichts mit Zertifikat zu tun. Das eine ist die Bescheinigung eines bestimmten Gangverhaltens (übrigens nicht der Uhr, sondern nur des Werks in nicht-eingebautem Zustand!), das andere ist so etwas wie ein Fahrzeugschein, gehört zur Uhr und bescheinigt die Gehäuse- und/oder Werknummer, das Verkaufsdatum und den Konzessionär, der die UHr verkauft hat.