Ich denke, dass man sich aussuchen können wird: Zustimmung zum ZB Wechsel oder eine Ablehnung der Revision. Alles andere kann (dürfte) in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.Original von StefanS
Jürgen,
ich gebe Dir hier schon Recht, die werden nicht das ZB austauschen und Dir einfach das neue orginale ZB in Rechnung stellen.
Man bekommt einen Anruf mit der Info zu diesem ZB Wechsel, oder eine Ablehnung der Revision, da die Uhr nicht mehr im Originalzustand ist....
So denke ich das..![]()
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17.08.2010, 17:26 #40Grüße -- Jürgen
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