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  1. #1
    Geprüftes Mitglied
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    Markenschutz für iAnwendung

    Hallo,

    ich habe ein Dienstleistungsprodukt enwickelt im Zusammenhang mit iPhones (kein App). Jetzt überlege ich eine Wort-Marke in der Art iName einzutragen (Begriff gibt es bisher nicht). Kann es Probleme geben wegen der vielen Mac / iPhone Anwendungen mit diesem vorangestellten "i"? Thx....
    CY, Christian
    Den Haien entrann ich
    Die Tiger erlegte ich
    Aufgefressen wurde ich
    Von den Wanzen.
    (B. Brecht)


  2. #2
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Kann, muss aber nicht. Schick doch die Frage per PN an MacLeon. Der müsste bestens bescheid wissen.

    Wenn du eine Marke in der Form iName gestaltest (also mit einem klein geschriebenen "i" am Anfang der Marke), dann versuchst du offensichtlich dich an die Bekanntheit und den Erfolg der geschützten Apple Produkte (iPod, IPhone) anzuhängen. Das erscheint mir kritisch.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  3. #3
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zunächst wäre abzuklären, ob das Zeichen als solches auch im Markenregister frei wäre. Wenn ja, wären Probleme nicht besonders wahrscheinlich, aber nicht gänzlich unter dem Aspekt einer Serienmarke wie "xy-scout24" oder auch UWG auszuschließen.

    EDIT: Frank
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  4. #4
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Original von MacLeon
    EDIT: Frank




    Original von MacLeon
    ... Serienmarke... UWG...
    Alles nicht so iSy.
    Aber ich habe ja mit Markenrecht nix am Hut.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  5. #5
    Datejust
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    ganz allgemein sind Bildmarken leichter zu schützen als Wortmarken.
    Das Risiko 300€ in den Sand zu setzen ist also geringer.
    ciao martin

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