Kann, muss aber nicht. Schick doch die Frage per PN an MacLeon. Der müsste bestens bescheid wissen.
Wenn du eine Marke in der Form iName gestaltest (also mit einem klein geschriebenen "i" am Anfang der Marke), dann versuchst du offensichtlich dich an die Bekanntheit und den Erfolg der geschützten Apple Produkte (iPod, IPhone) anzuhängen. Das erscheint mir kritisch.
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Thema: Markenschutz für iAnwendung
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24.09.2009, 10:56 #1
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Markenschutz für iAnwendung
Hallo,
ich habe ein Dienstleistungsprodukt enwickelt im Zusammenhang mit iPhones (kein App). Jetzt überlege ich eine Wort-Marke in der Art iName einzutragen (Begriff gibt es bisher nicht). Kann es Probleme geben wegen der vielen Mac / iPhone Anwendungen mit diesem vorangestellten "i"? Thx....CY, Christian
Den Haien entrann ich
Die Tiger erlegte ich
Aufgefressen wurde ich
Von den Wanzen.
(B. Brecht)
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24.09.2009, 11:34 #2Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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24.09.2009, 11:39 #3
Zunächst wäre abzuklären, ob das Zeichen als solches auch im Markenregister frei wäre. Wenn ja, wären Probleme nicht besonders wahrscheinlich, aber nicht gänzlich unter dem Aspekt einer Serienmarke wie "xy-scout24" oder auch UWG auszuschließen.
EDIT: FrankBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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24.09.2009, 11:48 #4Original von MacLeon
EDIT: Frank
Original von MacLeon
... Serienmarke... UWG...
Aber ich habe ja mit Markenrecht nix am Hut.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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24.09.2009, 20:24 #5
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ganz allgemein sind Bildmarken leichter zu schützen als Wortmarken.
Das Risiko 300€ in den Sand zu setzen ist also geringer.ciao martin
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