Hast Du seine Arbeiten abgenommen?
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07.09.2009, 12:46 #1
Brauche mal Euren Rat zum Thema Handwerker - Wir verzweifeln langsam aber sicher.
Hallo Leute,
es handelt sich um Pfusch am Bau der uns mittlerweile den letzten Nerv raubt.
Wir haben einen Handwerker der die Fenster gesetzt hat und die zugehörigen Vorsatzrollokästen. Leider liegen einige Sachmängel vor die es uns nicht erlauben weiter zu machen, sprich das Haus zu verputzen.
Der Handwerker ist extrem unzuverlässig, schindet Zeit, ruft nicht zurück, ist nicht erreichbar (oder will es nicht sein). Windet sich wie ein Aal. Das geht nun schon seit einiger Zeit so, und genau Diese läuft uns davon.
Wir schaffen es einfach nicht, dass er kommt und den Müll repariert.
Rein rechtlich... na ja, das dauert in D so lange und ist mit so hohen Kosten verbunden... das kann man sich als Bauherr eigentlich nicht leisten. Wir müssen ja irgendwann fertig werden.
Wie kann ich dem Kerl drohen? Wie kann ich ihn dazu bringen, dass er die Mängel behebt.
Anwalt lässt ihn komplett kalt...
Sind ratlos
Könnt Ihr mir da Tips geben? Habt Ihr schon sowas mit gemacht?
Bitte keine Rockerbanden etc. Brauche wirklich ernsten Rat. Auch gerne per PN.
Besten Dank!
Beste Grüße, Steff
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07.09.2009, 12:55 #2Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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07.09.2009, 13:01 #3
Nicht schriftlich... Wir sind Leihen und der Mangel stellte sich erst später heraus, Aufgrund der Angeboterstellung von Verputzerfirmen. Diese haben uns darauf hingewiesen.
Beste Grüße, Steff
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07.09.2009, 13:10 #4
1) Hast Du einen Architekten, der Dich berät? Dann könntest Du dich beruhigt zurücklehnen, es wäre seine Arbeit. Wenn nicht, ist es tatsächlich Dein Problem, und gespartes Geld zehrt schnell die Nerven auf.
2) War der Handwerker der billigste? Oft ist es leider so, dass gerade die den Pfusch machen, es sind eher Montagefirmen, die Montage machen ungelernte oder schlecht ausgebildete Mitarbeiter, denen ihre Qualität ziemlich egal ist.
3) Wer stellt die Mängel fest, wer stelle überhaupt fest, ob es Mängel sind?
4) Was war an Leistung/Qualität usw. vereinbart?
Es ist schwierig, da eine Ferndiagnose zu bekommen. Die beste Handhabe ist immer das Geld, also hast Du hoffentlich noch nicht alles bezahlt und die Mängel schriftlich (Einschreiben, abgeben usw.) angemeldet.
PS: Ich lese gerade Deinen zweiten Beitrag. Wenn Du das als Laie alles selber organisierst, buche den Schaden unter Lehrgeld ab und lasse ihn von einer kompetenten Firma reparieren. Sonst bleibt der Rohbau ein Rohbau.77 Grüße!
Gerhard
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07.09.2009, 13:51 #5
Hallo Steff
Ich bin selber Architekt und habe leider auch schon mit solchen Firmen zu tun gehabt die erst Pfusch abgeliefert haben und dann nicht gekommen sind.
Wie Gerhard schon gefragt hat, habt ihr einen Architekten? Wenn ja, sollte dieser wissen wie ihr vorzugehen habt.
Wie kann ich dem Kerl drohen? Wie kann ich ihn dazu bringen, dass er die Mängel behebt. Anwalt lässt ihn komplett kalt...
Viel Glück!
Wenn Du noch weitere Fragen hast gerne auch per PNGruss Wolfgang
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07.09.2009, 13:52 #6
Was für Mängel sind es denn? Beschreib sie mal genauer.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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07.09.2009, 14:12 #7
Alos einen Architekten haben wir nicht. Wir haben zwar einen Betrag zurück gehalten, dieser ist jedoch relativ gering und wird kein großes Druckmittel sein. Unser Fehler. Wir waren hier zu korrekt und haben unsere Schulden beglichen.
Eine erste Frist wurde gesetzt, dabei wurde nur ein kleiner und unerheblicher Teil der Mängel erledigt (Abdeckungen an Schrauben angebracht), der wesentliche und wichtige Teil wurde nicht abgearbeitet.
Es handelt sich um Aufsatzrollokästen mit einer Putzträgerplatte. Genau diese Putzträgerplatte muss bündig mit dem Mauerwer sein. Ist sie nicht. Hier haben wir ein Aufmass von wenigstens 2 cm. Bei ALLEN Fenstern und Türen! Ein Ausgleich durch eine dickere Putzschicht ist nicht möglich. D.h. die Rollokästen müssen durch Kleinere ersetzt werden und an Stellen an denen das nicht möglich ist muss das Fenster oder die Türe raus gemacht werden und neu gesetzt werden.
Weiterhin sind die Führungsschienen der Rollos zu weit aussen am Fensterrahmen angebracht, so dass es unmöglich ist eine Anputzleiste zu kleben. Die Schienen müssen weiter nach innen gesetzt werden, dies beinhaltet auch die Kürzung der Rollos etc.
Diese beiden Dinge verhindern, dass wir das Haus runterputzen können.
Diese Themen sind "nur" mit Arbeitsaufwand für den Unternehmer verbunden, denn die "alten" Rollokästen können wieder verwendet werden.
Ich könnte ihn...Beste Grüße, Steff
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07.09.2009, 14:21 #8
Wir haben vergleichbares erlebt.
Ganz wichtig: Wenn Ihr den Handwerker nach VOB beschäftigt habt, ganz genau an die Vorschriften halten bzgl. Fristsetzungen etc. . Wobei das grundsätzlich nicht schadet, also auch wenn Ihr nach BGB baut.
Wir haben z.B. einmal zu wenig angemahnt und dann an eine andere Firma vergeben. Nun hacken die Gegner auf diesem einen Mal herum... .
Langer Rede kurzer Sinn:
Egal ob Ihr nen Architekten, nen Bauleiter oder sonst wen habt, wendet Euch an Euren Anwalt.
In diesem Stadium kostet der ja nun wirklich nicht viel.
Der soll Euch sagen, wie oft Ihr anzumahnen habt.
Der Grundsätzliche Ablauf ist:
Ihr fordert den Handwerker schriftlich (Einschreiben), kurz und emotionslos zur Mangelbeseitigung bis zum Tag X auf.
Wenn er diesen Termin verstreichen lässt, wiederholt Ihr dieses Schreiben, wieder mit neuem Termin und mit der expliziten Bemerkung, dass der Bauvertrag sonst gekündigt wird und das Gewerk auf seine Kosten an eine andere Firma vergeben wird.
Sollte er wieder nicht reagieren, würde ich dieses schreiben mit einer neuen Frist ein drittes Mal wiederholen, wieder mit einem neuen Termin und der Bemerkung zwecks anderweitiger Vergabe und Kosten.
Wenn der Termin rum ist, am tag darauf per Einschreiben den Werkvertrag kündig und eine Andere Firma loslegen lassen.
Danach die Kosten einfordern / einklagen.
Aber wie gesagt, am besten den ganzen Ablauf von Eurem Anwalt bestätigen bzw. auf Euren Sachverhalt anpassen lassen.Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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07.09.2009, 14:23 #9Original von ferryporsche356
Was für Mängel sind es denn? Beschreib sie mal genauer.
... bauen ohne Architekt kann teuer werden. Q.E.D. Viel Glück!
MAC
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07.09.2009, 14:25 #10
Steff, so hart sich das anhört, der Fensterbauer liefert lieber neue Fenster,
als bei Dir die Mängel zu beseitigen, für nen kleinen Restbetrag.
Setz ihm ne Frist und drohe Folgekosten an, die durch eine Bauverzögerung anderer Gewerke entstehen, Innenputz usw.Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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07.09.2009, 14:26 #11
Ihr habt keinen Architekten
Das scheint doch ein neu gebautes Haus zu sein ... wer hat dort die Bauleitung gemachtist es in Deutschland nicht so, dass man eine Bauleitererklärung zum Baugesuch abgeben muss?
Ich habe auf dem Bild schon vermutet dass die Rolllädenkästen zu weit vorschauen, habe aber gedacht, dass das Haus noch gedämmt wird. Ihr müsst dem Handwerker (am besten schriftlich als Einschreiben) eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Danach müsst ihr ihm dann noch eine Nachfrist setzen und könntet dann einen anderen Handwerker beauftragen, wobei ihr euch dann, da ihr nicht genug Geld zurückbehalten habt, um die Kosten steitet müsstet ... ohne Rechtschutzversicherung wird sich das wahrscheinlich nicht lohnen. Ausserdem kommt dazu dass es langsam aber sicher Winter wird und wenn sich alles so weit verzögert bis die Temperaturen ein verputzen nicht mehr zulassen könnte ihr das evtl. erst im Frühjahr machen lassen.Gruss Wolfgang
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07.09.2009, 14:29 #12
Zusätzlich würde ich noch die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer / Innung anrufen.
... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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07.09.2009, 14:31 #13Original von blarch
Ich habe auf dem Bild schon vermutet dass die Rolllädenkästen zu weit vorschauen, habe aber gedacht, dass das Haus noch gedämmt wird. Ihr müsst dem Handwerker (am besten schriftlich als Einschreiben) eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Danach müsst ihr ihm dann noch eine Nachfrist setzen und könntet dann einen anderen Handwerker beauftragen, wobei ihr euch dann, da ihr nicht genug Geld zurückbehalten habt, um die Kosten steitet müsstet ... ohne Rechtschutzversicherung wird sich das wahrscheinlich nicht lohnen. Ausserdem kommt dazu dass es langsam aber sicher Winter wird und wenn sich alles so weit verzögert bis die Temperaturen ein verputzen nicht mehr zulassen könnte ihr das evtl. erst im Frühjahr machen lassen.
Ein Bauvorhaben kriegst Du meines Wissens nicht Rechtschutzversichert in Deutschland. Wir haben uns zumindest darüber erkundigt und nix gefunden.
Also abchecken, ob die Firma flüssig ist und auf gesunden Beinen steht, dann anmahnen, dann anderweitig vergeben und einklagen.Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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07.09.2009, 14:32 #14Original von Maga
Steff, so hart sich das anhört, der Fensterbauer liefert lieber neue Fenster,
als bei Dir die Mängel zu beseitigen, für nen kleinen Restbetrag.
Setz ihm ne Frist und drohe Folgekosten an, die durch eine Bauverzögerung anderer Gewerke entstehen, Innenputz usw.
Original von giftmischer
Wobei ich wie gesagt mit dem Anwalt kürz klären würde ob eine dritte Fristsetzung erforderlich ist.Gruss Wolfgang
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07.09.2009, 15:31 #15
Habt Ihr dem Fensterbauer ausdrücklich gesagt dass die Fenster (bzw. der Rolladenkasten) außen Mauerbündig montiert werden sollen?
Wenn nein dann ist es eher Dein Problem als das des Handwerkers.
Würde die Fassade nämlich gedämmt werden dann wäre das zu weite Vorstehen der Kästen kein großes Problem.
Und zu den zu weit nach außen stehenden Schienen: auch hier gilt, dass wenn keine genaue Angabe gemacht wird dies sicherlich keinen Mangel darstellt.
Ich hoffe es lässt sich alles noch regeln. Viel Glück!
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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07.09.2009, 15:56 #16Original von ferryporsche356
Habt Ihr dem Fensterbauer ausdrücklich gesagt dass die Fenster (bzw. der Rolladenkasten) außen Mauerbündig montiert werden sollen?
Wenn nein dann ist es eher Dein Problem als das des Handwerkers.
Was mich aber interessiert ... wieso um alles in der Welt habt ihr ohne Architekt gebaut und wer hat die Bauleitung gemacht?Gruss Wolfgang
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07.09.2009, 16:17 #17
Wer hat denn gesagt, wie der Rollladenkasten oder die Abdeckplatte sitzen soll? Keiner? Wer ist für das Detail verantwortlich? Gab es Detailpläne, aus denen die Konstruktion genau hervorgeht? Fragen über Fragen.
"Macht man immer so" oder "müsste doch eigentlich so sein" oder "hat unser Putzer so gesagt" ist leider eine faule und in meinen Augen wenig rechtsrelevante Ausrede.
Fazit: Am Architekten gespart, Pech gehabt, selber zahlen, einen guten Unternehmer das Ding aus dem Feuer holen lassen, beim nächsten Mal aufpassen. Mit der Uhr zum Uhrmacher, mit den Zähnen zum Zahnarzt, aber mit dem Bauen - da kann es jeder plötzlich selber. Und trägt dann selber die Verantwortung. Klingt hart, ist auch hart, aber es ist so. Da nützt auch keine Bauleitererklärung oder sonstwas.77 Grüße!
Gerhard
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07.09.2009, 16:24 #18ehemaliges mitgliedGast
Wie? Die Hütte wird nicht gedämmt? Geht das denn heute noch? Eine Dämmung kaschiert diesen Fehler ohne Probleme.
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07.09.2009, 16:25 #19
RE: Brauche mal Euren Rat zum Thema Handwerker - Wir verzweifeln langsam aber sicher.
Original von Subdate300
Bitte keine Rockerbanden
aber ich möchte doch etwas klarstellen:
Entgegen landläufiger Meinung wird kein MC für andere Personen tätig werden, um zum Beispiel mal einem Handwerker Luft zumachen,
einem Nachbarn die Grenzen zu zeigen und ähnliches.
Hier ist wohl das öffentliche Bild etwas verzerrtSie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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07.09.2009, 16:26 #20Original von Submaniac
Wie? Die Hütte wird nicht gedämmt? Geht das denn heute noch? Eine Dämmung kaschiert diesen Fehler ohne Probleme.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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