Wolfgang, wenn Du Architekt bist, solltest Du einen Aufsatzrollokasten mit Putzträgerplatte kennen, sowie die Vorschrift dessen Einbaus.

Was sagt uns der Name "Putzträgerplatte"? Träger des Putzes, oder?

Hier ist eine Konstruktionszeichnung, diese besagt, dass die Putzträgerplatte bündig mit dem Mauerwerk sein muss. (Sollte bei anderen Häusern zusätzlich wärmegedämmt werden, muss die Putzträgerplatte um genau die Stärke der Dämmung nach aussen gesetzt werden um wieder bündig zu sein, um verputzen zu können.)
Das ist eine Vorschrift, das ist so und daran kann man nicht rütteln.

Sollte es sich um ein Aufmass von max. 0,5 cm handeln, kann dies ausgeglichen werden. Wenn es aber so ist wie bei uns, dass wenigstens 2 cm Aufmass vorhanden ist, kann man es nicht mehr ausgleichen.