Original von Subdate300
Der Unternehmer, der Fensterlieferant und wir hatten vorher selbstverständlich eine Baubesprechung. Die Pläne lagen vor, die Eckdaten wurden besprochen und auch festgehalten. Darin wurde auch niedergeschrieben, dass das Haus keine zusätzliche Dämmung bekommt, da wir eben dies mit dem Mauerwerk erledigen... usw.
Wer war alles bei der Besprechnung dabei?
Welche Pläne lagen vor und welche Pläne hat der Handwerker nachweislich ausgehändigt bekommen?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag in dem auch nochmal alles steht?

Und ob der Unternehmer Pfusch gemacht hat wird sich erst noch herausstellen. So wie ich es sehe erfüllen die Fenster und Rollläden ja erst einmal ihr Funktion. Natürlich sind sie für einen Verputz ohne zusätzliche Isolierung falsch eingebaut. Evtl. hat dies der Unternehmer auch gewusst. Allerdings wissen wir immer noch nicht was für Pläne ausgehändigt wurden und was bestellt wurde. Nur wenn man die Planunterlagen hat, kann man auch sagen wer "Schuld" hat.

Ich weiss ja nicht wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, aber in der Schweiz hätte der Bauleiter, sprich Architekt, den Einbau der Fenster überwachen müssen. Da es anscheinend keinen Architekten gegeben hat der den Bau hätte überwachen können, wird es nun so sein, dass ein komplettes Herausreissen der Fenster und Rollläden zeitlich sowie finanziell für den Unternehmer unverhältnismässig ist da die Fenster und Rollläden an sich ja funktionieren. Muss nur noch geklärt werden wie man bei den vorstehenden Rollläden und den Rollladenschienen vorgeht und wird es bestimmt eine günstigere, wenn auch nicht unbedingt schönere Lösung geben (siehe Sims Vorschlag von Submaniac).

Wenn sich nun der Unternehmer gegen einen Lösungsvorschlag sträubt, was ich mit verlaub verstehen kann, wird es nur eine Lösung mit einem Anwalt geben.