Original von Maga
Steff, so hart sich das anhört, der Fensterbauer liefert lieber neue Fenster,
als bei Dir die Mängel zu beseitigen, für nen kleinen Restbetrag.
Setz ihm ne Frist und drohe Folgekosten an, die durch eine Bauverzögerung anderer Gewerke entstehen, Innenputz usw.
Wenn der Handwerker so denkt wie Due beschreibst (wovon wahrscheinlich auszugehen ist) nutzt ein Drohen mit Folgekosten etc. meiner Meinung nach nicht viel. Man kann es natürlich versuchen, dann sollte man aber in der Tat einen Anwalt hinzuziehen und das Schreiben nicht pers. aufsetzen.

Original von giftmischer
Wobei ich wie gesagt mit dem Anwalt kürz klären würde ob eine dritte Fristsetzung erforderlich ist.
Stimmt ... laut VOB wäre eine 3. Fristsetzung notwendig.