Original von blarch

Ich habe auf dem Bild schon vermutet dass die Rolllädenkästen zu weit vorschauen, habe aber gedacht, dass das Haus noch gedämmt wird. Ihr müsst dem Handwerker (am besten schriftlich als Einschreiben) eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Danach müsst ihr ihm dann noch eine Nachfrist setzen und könntet dann einen anderen Handwerker beauftragen, wobei ihr euch dann, da ihr nicht genug Geld zurückbehalten habt, um die Kosten steitet müsstet ... ohne Rechtschutzversicherung wird sich das wahrscheinlich nicht lohnen. Ausserdem kommt dazu dass es langsam aber sicher Winter wird und wenn sich alles so weit verzögert bis die Temperaturen ein verputzen nicht mehr zulassen könnte ihr das evtl. erst im Frühjahr machen lassen.
Meine Rede. Wobei ich wie gesagt mit dem Anwalt kürz klären würde ob eine dritte Fristsetzung erforderlich ist.

Ein Bauvorhaben kriegst Du meines Wissens nicht Rechtschutzversichert in Deutschland. Wir haben uns zumindest darüber erkundigt und nix gefunden.

Also abchecken, ob die Firma flüssig ist und auf gesunden Beinen steht, dann anmahnen, dann anderweitig vergeben und einklagen.