Hi Benedikt,
also wenn der Verkäufer das Geld wenigstens zurückschickt ist das Glück im Unglück. Ich hatte schon mehrmals Probleme mit britischen ebay-Händlern (Privatpersonen) und wickle die Zahlungen nach GB nur noch via paypal ab.
Ich denke nicht, dass Du die Ware einklagen kannst. Der Verkäufer könnte schlichtweg sagen, er habe die Uhr verloren oder sie sei kaputt gegangen, oder irgend so nen bull****.
Bei einer Zahlung via paypal wird Dir ebay zwar helfen Dein Geld zurückzubekommen, aber sie zwingen Käufer/Verkäufer nicht die Transaktion abzuschliessen, sprich die Ware rauszurücken (besonders wenn "shipping to UK only).
Und Rechtsstreit ... also wenn Du Dein Geld zurückgekommen hast, dann is ok, und fertig. Rechtsstreit wäre (vermutlich) teuer und strapaziös.
Und mal davon abgesehen ... was sind denn das bitte für Fotos der angebotenen Uhren? Man erkennt die Uhr kaum. Da sinkt mein Vertrauen rapide.
Viele Grüße,
Sebastian
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01.09.2009, 16:27 #5Air-King
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RE: Rechtsfrage zu eBay Einkauf Großbritannien
Die Katze sitzt auf dem SAT-Receiver. Verdammt, es wird Winter.
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