Wir haben bis vor einigen Jahren mit der Auskunftei/Inkassodienst Bürgel zusammen gearbeitet.

Haben allerdings nur den Auskunftsdienst genutzt, bis auf einmal, da haben wir denen einen Inkassoauftrag gegeben.

Unser Schuldner hat damals die Hauptforderung bezahlt, die Mahn-und Inkassogebühren jedoch nicht.

Hierüber wollten wir ein gerichtliches Verfahren eröffnen.
Ich zitiere mal aus dem damaligen Schreiben unseres Anwaltes:

"... Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass der Löwenanteil der noch geltend gemachten Forderung sich aus Inkassokosten .... zusammensetzt.Die Frage, ob Inkassokosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, ist bei den Instanzgerichten heillos umstritten.In aller Regel müssen Sie davon ausgehen, dass nicht mehr als 40 bis 50% der Inkassokosten überhaupt erstattungsfähig sind, sofern das erkennende Gericht Inkassokosten dem Grunde nach anerkennt. ...."

Wir haben den Vorgang dem Rollordner zugeführt.