Falls das so ist aber nicht x-beliebig hohe "Gebühren", sondern nur den Kleckerlesbetrag, den auch ein RA bekommen hätte.Original von Mawal
ich vermute in Ö ist es wie in D, und bedeutet, die Mahnkosten sind auch zu begleichen, wenn man in Verzug ist...Original von THX_Ultra
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.
Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.
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Thema: Inkasso
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27.08.2009, 10:13 #12Yacht-Master
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Gruß, Robert
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