Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
+1

...zumal der finanzielle Verlust bei Raub auch noch von der Hausratversicherung übernommen wird.

Gruss
Dirk
Zitat Zitat von docjoe Beitrag anzeigen
Allerdings nur in begrenzter Höhe, besser mal nachfragen
Guter Hinweis

Ich bin in diesem Fall von einer GMT in Stahl (TS hat von GMT gesprochen) ausgegangen...und das sollte passen (bei Uhren aus Edelmetall gelten unter Umständen ohnehin die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, da wird es dann vermutlich tatsächlich nicht ausreichen.)

Hier mal ein exemplarischer Auszug aus Standardbedingungen:

"6. Entschädigungsgrenzen

a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 Euro, begrenzt."...
*

Und hier wie es sinnvollerweise bei den meisten hier Anwesenden aussehen sollte:

"4. Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung

In Erweiterung von Abschnitt A § 7 Nr. 6 a) VHB 2014 ist die Entschädigungsgrenze auf 20 Prozent, höchstens 20.000 Euro, erhöht...
"*

Wie gesagt, bei Uhren aus Stahl sollte das ausreichen, wenn einem diese vom Handgelenk geraubt wird. Bei Uhren aus Gold oder Platin greifen zusätzlich noch die Einschränkungen für Wertsachen, hier könnten also Abzüge entstehen.

Zusätzliche Anmerkung: Es kann durchaus sein, daß hochpreisige Uhren bei der einen oder anderen Versicherungsgesellschaft grundsätzlich, also ohne Rücksichtnahme auf das Material, als Wertsache definiert sind. Lt. einem Gerichtsurteil des OLG Koblenz vom 10.11.2011 (Az: 10 U 771/11) sind Uhren KEINE Wertsachen, egal ob hochpreisig oder nicht. Das hat lt. meinem Kenntnisstand mindestens einen Versicherer dazu verleitet, seine Bedingungen entsprechen (nachteilig) zu verändern und Uhren grundsätzlich in den eigenen Bedingungen als Wertsachen zu deklarieren.

Gruß
Dirk

*Quelle: VHB 2014 , Öffentliche Versicherung Braunschweig