Original von R.O. Lex
Ich kenne die Rechtslage in Italien nicht, in Deutschland würde es ungefähr so aussehen:

Zunächst ist zwar ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, der Verkäufer kann ihn aber wegen Angebotsirrtums anfechten, und damit ist die Sache zu Ende. Du schreibst ja selbst, er wollte die Auktion offenbar ab 1 EUR starten.

Wäre die Auktion schon eine Woche gelaufen und / oder hätte der Sofortkaufpreis z.B. 49 EUR betragen, dann hättest Du vielleicht eine Chance. Immerhin könnte man da dem Verkäufer entgegenhalten, er hätte genug Zeit gehabt, seinen Irrtum zu erkennen und zu korrigieren bzw, daß das Band offenbar nicht mehr wert ist (sonst hätte schon ein anderer zugegriffen).

Eine Rechtsschutzversicherung wird Dir auch nicht helfen, die werden unter Hinweis auf die Aussichtslosigkeit des Unterfangens erst gar keine Deckung zusagen.

Aus meiner Sicht kannst Du nur hoffen, daß der Verkäufer das Ganze sportlich sieht, vielleicht einen Werbeeffekt erwartet und Dir das Band dennoch überläßt. Ich würde es Dir wünschen, mach Dir aber keine all zu großen Hoffnungen.
Ja, so stelle ich mir das vor. Mal sehen, wann er sich meldet.
Ich denke ich mal ihn mal prophylaktisch an, dass ich kein Händler bin... )