Original von NicoH
Das Ganze gilt ja nur für die Konzessionäre. Rolex/LV/Gucci können ihren Händlern, mit denen sie Vertragsbeziehungen haben, vorschreiben, wie und wo die Ware verkauft wird. Die Grauhändler sind daran aber nicht gebunden.
Im Rahmen dessen, was durch das Kartellrecht hinsichtlich vertikaler Vereinbarungen zulässig ist