Der BGH hat heute in einem Grundsatzbeschluss entschieden, dass die umstrittenen Abschalteinrichtungen bei VW-Dieseln einen Sachmangel darstellen.. und damit zwar kein Urteil gefällt, aber jedem Betroffenen deutlich gemacht, dass er doch ruhig klagen kann

Vielleicht haben sich die BGH-Richter darüber geärgert, dass VW schon wieder einen Kläger mit Geld zur Klagerücknahme bewegt hat, um eben ein höchstrichterliches Urteil mit aller Gewalt zu vermeiden?