Zitat Zitat von prosecco Beitrag anzeigen
Wie eben gehört auf NTV sollen es wohl 100 Millionen sein.


Nicht ernst nehmen - ist nur eine von vielen unqualifizierten Äußerungen zu diesem Thema. Diese wurden leider auch zu Hauf von s.g. Fachleuten getätigt. Wer mal eine äußerst qualifizierte Äußerung zu diesem Thema hören möchte, sehe sich bitte die Sendung von Maybritt Illner vom letzten Donnerstag an und achte auf die Einschätzungen von Herrn Thomas Wenzler - alles richtig was er anmerkte.
Nun zu den 100 Mio.: Ich hab nicht mehr genau im Visier über welche Jahre wir reden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe fängt´s in 2002 an. Hier handelt es sich um einen Fall einer besonders schweren Steuerhinterziehung, was dazu führt, dass hier die verlängerte Strafverfolgungsverjährung greift, die dann weitestgehend paralell zur steuerlichen Festsetzungsverjährung verläuft. Das bedeutet, dass anders als bei einer "normalen" Steuerhinterziehung der Betrag über den im Strafverfahren diskutiert wird, in etwa gleich der insgesamt nachzufordernden Steuer ist. Dies ist bei der normalen Steuerhinterziehung anders, da kommt i.d.R. zu dem Betrag aus dem Strafverfahren (5 Jahre Strafverfolgungsverjährung) noch der Betrag der vorangegangenen 5 Jahre hinzu, die - wie erwähnt - allerdings strafrechtlich nicht mehr relevant sind.
Unterstellen wir mal den für die Verzinsung ungünstigsten Fall: Die 28,5 Mio wären komplett im ersten Jahr hinterzogen worden. Dann beleife sich der Zinsschaden auf ? Unterstellen wir zudem den Eingang des Steuerbescheides 2002 in 2003 - reden wir über 10 Jahre Verzinsung mit je 6% = 60%. Den Rest könnt ihr selber rechnen ................... denn judex non calculat