Damit hätte ich nicht gerechnet. Meine Vermutung war, dass er mit Horden von Anwälten versucht, sich davor zu drücken.
Von daher, Respekt.
Stellt sich ja auch die Frage, ob er die ganze Zeit absitzen muss, oder ob er in den offenen Vollzug kommen kann.
Nur sky wird er in der JVA wohl nicht haben.
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14.03.2014, 12:30 #1Deepsea
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14.03.2014, 12:42 #2Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen. (Harald Juhnke)
Viele Grüße Paul
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14.03.2014, 13:34 #3
Er war wohl gut beraten, das Urteil nicht in der Revision überprüfen zu lassen. Das hätte auch nach hinten losgehen können. Wenn die Staatsanwaltschaft auch in Revision gegangen wäre, hätte beim 1. Strafsenat des BGH, der bzgl. Steuerhinterziehung überhaupt keinen Spass versteht, auch noch ne Schippe draufgelegt werden können. Das LG München hat offensichtlich viele Dinge strafmildernd berücksichtigt, denn 3 1/2 Jahre sind bei dieser Größenordnung ein äußerst mildes Urteil.
Mir ist auch nicht klar, was die Anwälte vom BGH überprüfen lassen möchten. Es wird immer wieder kolpotiert, dass das Thema "unvollständige Selbstanzeige" höchstrichterlich nicht geklärt sei. Dies ist unfug. Mit Beschluss 1 StR 631/10 wurde eine 5%-ige Toleranzschwelle höchstrichterlich normiert
.
Geändert von Agent0815 (14.03.2014 um 13:36 Uhr)
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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