Spricht für ihn, dass er zu seinem Fehler steht
Er wolle Schaden von seinem Verein abwenden.![]()
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14.03.2014, 12:07 #1
Geändert von Nixus77 (14.03.2014 um 12:08 Uhr)
Gruß Toan
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14.03.2014, 12:07 #2
Am besten wäre das wohl im Interessante-Meldungen-Thread aufgehoben...
You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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14.03.2014, 12:09 #3
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14.03.2014, 12:30 #4
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Damit hätte ich nicht gerechnet. Meine Vermutung war, dass er mit Horden von Anwälten versucht, sich davor zu drücken.
Von daher, Respekt.
Stellt sich ja auch die Frage, ob er die ganze Zeit absitzen muss, oder ob er in den offenen Vollzug kommen kann.
Nur sky wird er in der JVA wohl nicht haben.
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14.03.2014, 12:42 #5Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen. (Harald Juhnke)
Viele Grüße Paul
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14.03.2014, 13:34 #6
Er war wohl gut beraten, das Urteil nicht in der Revision überprüfen zu lassen. Das hätte auch nach hinten losgehen können. Wenn die Staatsanwaltschaft auch in Revision gegangen wäre, hätte beim 1. Strafsenat des BGH, der bzgl. Steuerhinterziehung überhaupt keinen Spass versteht, auch noch ne Schippe draufgelegt werden können. Das LG München hat offensichtlich viele Dinge strafmildernd berücksichtigt, denn 3 1/2 Jahre sind bei dieser Größenordnung ein äußerst mildes Urteil.
Mir ist auch nicht klar, was die Anwälte vom BGH überprüfen lassen möchten. Es wird immer wieder kolpotiert, dass das Thema "unvollständige Selbstanzeige" höchstrichterlich nicht geklärt sei. Dies ist unfug. Mit Beschluss 1 StR 631/10 wurde eine 5%-ige Toleranzschwelle höchstrichterlich normiert.
Geändert von Agent0815 (14.03.2014 um 13:36 Uhr)
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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14.03.2014, 13:01 #7
Grundsätzlich eine saubere Entscheidung und Respekt vor Uli! Er zieht die Sache jetzt durch und irgendwann ist er wieder auf freiem Fuß, vermutlich nach 1-2 Jahren bei guter Führung. Je kürzer der Aufenthalt hinter Gittern desto besser für den Staat eigentlich, denn falls er nach der Freilassung wieder größere Summen Geld verdient, bekommt der Staat seine Steuern.
Die größte Strafe wäre jedoch 1 Stunde Aufenthalt in der Umkleidekabine des BVBs gewesenGeändert von trophy (14.03.2014 um 13:03 Uhr)
Schöne Grüße, Andreas
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14.03.2014, 13:05 #8
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14.03.2014, 13:09 #9
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14.03.2014, 13:48 #10
Sorry, aber mal ganz ehrlich: ich habe weder Respekt vor seiner "Entscheidung" noch Mitleid! Er soll froh sein, dass er nicht die geforderten 5 Jahre und 6 Monate bekommen hat. Wenn ich geblitzt werde und zahle hat auch keiner Respekt davor, dass ich keinen Einspruch einlege. Seine Leistungen bei Bayern hin und her. Das hat nichts damit zu tun, dass er ein rechtmässig verurteilter Straftäter ist und somit die Konsequenzen zu tragen hat. Ich finde das furchtbar, wie plötzlich Sympathie und Respekt einer Person entgegen gebracht wird, die sie meiner Meinung nach ganz sicher nicht bekäme, wenn sie nicht prominent wäre. Eine Bewährungsstrafe oder gar ein Freispruch wäre ein Schlag in die Fre**e aller ordentlich Steuer zahlenden Bürger gewesen. Von daher hat er das bekommen, was er verdient. Dafür hat er alles aber ganz sicher nicht Respekt verdient. In Zeiten, wo es so vielen Menschen in diesem Land besser gehen sollte habe ich mal Null Verständnis dafür, wenn jemand, dem es sowieso schon besser als sehr gut geht, sich auf diese Art und Weise bereichern muß...
Geändert von benico (14.03.2014 um 13:52 Uhr)
"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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14.03.2014, 14:41 #11
Mitleid nicht - aber ebenfalles sorry - das Urteil ist hart! Zum Vergleich mal eine Straftat wo es für rechtradikale Gewalt Haftstrafen von 3 bis 4 Jahren gibt. Die betroffene syrische Familie wird wohl ihr ganzes Leben darunter leiden.
http://www.sueddeutsche.de/politik/e...haft-1.1891242
Ich will Steuerdelikte nicht verharmlosen finde jedoch das hier das Verhältnis nicht stimmt.Grüße! Christoph
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14.03.2014, 16:00 #12
Ich verstehe Dich, bin aber kein Richter. Diese sind u.a. für die Durch- und Umsetzung der -meiner Meinung nach ausreichend - zur Verfügung stehenden Gesetze und deren Strafenmassen verantwortlich.
Es wird bei Vergleichen immer 'Ungerechtigkeiten' geben, in diesem Fall aber, und um den geht es, finde ich das Urteil vollkommen angebracht."Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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14.03.2014, 14:57 #13
Adidas-Chef wird Aufsichtsratschef der Bayern AG
Adidas-Chef Herbert Hainer ist als Nachfolger des zurückgetretenen Uli Hoeneß bis auf Weiteres Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern AG. Das teilte der deutsche Fußballrekordmeister am Freitag mit. Dieser Beschluss sei einstimmig vom Aufsichtsrat gefasst worden. Das Gremium nahm den Rücktritt des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Hoeneß „mit Respekt und größter Hochachtung“ zur Kenntnis.
Der 61-jährige Karl Hopfner, erster Vizepräsident des Vereins und Mitglied des Aufsichtsrates, wurde ebenfalls einstimmig bis auf Weiteres in den Präsidialausschuss des Aufsichtsrates gewählt.Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen. (Harald Juhnke)
Viele Grüße Paul
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14.03.2014, 16:16 #14
Ich meinte mit "Respekt" das er seine Haftstrafe jetzt und hier akzeptiert und sich nicht jahrelang durch zig Revisionen, Instanzen und was weiß ich noch schleichen möchte so wie ein Berlusconi zum Beispiel. Der schafft es bis alles verjährt ist. Ich kann mir nur vorstellen das die Befürchtung besteht weitere Sümpfe zu entdecken... Ansonsten hätte er ja auch auf Zeit spielen können. Wie gesagt, "Respekt" nicht das er die Strafe an sich antritt, sondern wegen der klaren und schnellen Entscheidung ohne Spiel auf Zeit.
Schöne Grüße, Andreas
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14.03.2014, 16:18 #15
Das hilft irgendwie keinem. Umerziehen braucht man ihn sicherlich nicht mehr, jetzt kostet es den Staat auch noch.
Er hätte richtig viel Strafe zahlen sollen, sein Geld und Arbeit zusätzlich in sozialen Zwecken einbringen müssen und ggf. als erfahrener und guter Manager Firmen wie strauchelnden Startups kostenlos als Berater helfen sollen müssen.
Das wäre auch eine Strafe gewesen und die Allgemeinheit hätte jetzt viel mehr profitiert davon als ihn jetzt einzusperren.
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14.03.2014, 16:20 #16
Völlig richtig Elmar, so habe ich auch weiter oben argumentiert, wenn er im Gefängnis sitzt, verdient er kein Geld und der Staat hat von ihm keine Einnahmen mehr. Es geht meiner Meinung aber um Abschreckung und Zeichen an alle anderen Steuersünder. Was wäre heute an den Stammtischen los wenn er Bewährung bekommen hätte? Ui,ui,ui...
Schöne Grüße, Andreas
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14.03.2014, 16:23 #17
Elmar, außerhalb Bayerns wäre er gleich Freigänger, da hätte er sich als Berater einbringen können.
Nur die Bayern sind da ein wenig schärfer..
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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14.03.2014, 16:27 #18
Und mit Strafzinsen wird er wohl ca. 50-70 Mio. nachzahlen. Es ist nicht so, dass der Gefängnisaufenthalt die Steuerschuld tilgt.
Meet me in NY.
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14.03.2014, 22:13 #19
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15.03.2014, 10:12 #20
Nicht ernst nehmen - ist nur eine von vielen unqualifizierten Äußerungen zu diesem Thema. Diese wurden leider auch zu Hauf von s.g. Fachleuten getätigt. Wer mal eine äußerst qualifizierte Äußerung zu diesem Thema hören möchte, sehe sich bitte die Sendung von Maybritt Illner vom letzten Donnerstag an und achte auf die Einschätzungen von Herrn Thomas Wenzler- alles richtig was er anmerkte.
Nun zu den 100 Mio.: Ich hab nicht mehr genau im Visier über welche Jahre wir reden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe fängt´s in 2002 an. Hier handelt es sich um einen Fall einer besonders schweren Steuerhinterziehung, was dazu führt, dass hier die verlängerte Strafverfolgungsverjährung greift, die dann weitestgehend paralell zur steuerlichen Festsetzungsverjährung verläuft. Das bedeutet, dass anders als bei einer "normalen" Steuerhinterziehung der Betrag über den im Strafverfahren diskutiert wird, in etwa gleich der insgesamt nachzufordernden Steuer ist. Dies ist bei der normalen Steuerhinterziehung anders, da kommt i.d.R. zu dem Betrag aus dem Strafverfahren (5 Jahre Strafverfolgungsverjährung) noch der Betrag der vorangegangenen 5 Jahre hinzu, die - wie erwähnt - allerdings strafrechtlich nicht mehr relevant sind.
Unterstellen wir mal den für die Verzinsung ungünstigsten Fall: Die 28,5 Mio wären komplett im ersten Jahr hinterzogen worden. Dann beleife sich der Zinsschaden auf ? Unterstellen wir zudem den Eingang des Steuerbescheides 2002 in 2003 - reden wir über 10 Jahre Verzinsung mit je 6% = 60%. Den Rest könnt ihr selber rechnen ................... denn judex non calculatGrüße
Bernd
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