Falsch-Behauptungen über Seine Hoheit Dr. Mario-Max Prinz zu
Schaumburg-Lippe in Abendzeitung (Ausgabe vom 14.3.12)

München (ots) - Rechtsanwalt Guido Gaudlitz (Kanzlei Dr. Rehbock,
Passau/München-Germering): In der heutigen Ausgabe der Abendzeitung
München werden in einem Boulevard Artikel von Michael Graeter
Behauptungen veröffentlicht, die die Rechte unseres Mandaten, des
TV-Moderators Seine Hoheit Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe
schwer verletzen. Auf Einladung des CSU Generalsekretärs besuchte er
eine Einladung zu Ministerpräsident Horst Seehofer und
Bundespräsident in Spe Dr. Joachim Gauck in Bayern gemeinsam mit
seinem Vater Seine Hoheit Fürst Waldemar & Mutter Dr.
Gertraud-Antonia Schaumburg-Lippe.

Der Artikel leugnet bewusst und unter Missachtung der Tatsachen
den personenstandsrechtlich rechtmässigen Namen unseres Mandanten und
enthält falsche Tatsachenbehauptungen. Diese Verletzung seiner
Persönlichkeitsrechte u.a. durch Namensleugnung und Verzerrung seines
Images durch den verantwortlichen Redakteur wird sich unser Mandant
nicht gefallen lassen.

Der Vater unseres Mandanten, Seine Hoheit Fürst Waldemar zu
Schaumburg-Lippe-Nachod stammt nachweislich vom dänischen Königshaus
ab. Auf ebendiese Abstammung kann sich Herr Alexander Prinz zu
Schaumburg-Lippe (Selbstbezeichnung Fürst) aus Bückeburg
Niedersachsen offenbar nicht berufen.

Unser Mandant verwehrt sich gegen die seit Jahren einseitig gegen
ihn betriebene Ruf-Mord-Kampagne und wird nunmehr alle rechtlichen
Maßnahmen ergreifen, um seine Persönlichkeitsrechte und seine
Familienehre zu verteidigen.

Originaltext: Kanzlei Dr. Rehbock & Kollegen
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