Grundsätzlich "kostet" die Irrtumsanfechtung den sog. Vertrauensschaden, d.h. den Schaden, der dadurch entsteht, dass die andere Seite auf das Bestehen des Kaufvertrages vertraut hat. Will heissen, beispielsweise eine andere gleiche Sache deswegen nicht gekauft hat, weil er auf den Bestand des fraglichen Kaufvertrages vertraute und ihm dadurch (bspw.) ein anderes gutes Geschäft durch die Lappen gegangen ist.

Insgesamt muss man hier GANZ genau prüfen! Eine eindeutig klare Rechtslage ist mit dem gegebenen Sachverhalt m.E. jedenfalls nicht gegeben.