Original von sulaco
Mal sehen ob er überweist, dann wirds interessant.
Hmmm...

Ich denke, das beste wäre, ihm das Geld postwendend zurück zu überweisen, bzw. ihn aufzufordern, umgehend seine Bankdaten für eine Rücküberweisung zu benennen. Ansonsten versucht er vielleicht noch, die widerspruchslose Entgegennahme des Geldes als "Einwilligung" zu deuten. Auch hiermit sollte sich m.E. Dein Anwalt befassen.

Wünsche Dir alles Gute bei der Wahrung Deiner Interessen!

Gruß
Lunatic