bei dir sollte der bestandteil "familienrechtsschutz" greifen, was wohl im grunde genommen nix anderes ist, als der klassische privatrechtsschutz, nur eben anders betitelt. du hast die uhr als privater verkäufer angeboten, damit handelt es sich dabei um einfaches privates rechtsgeschäft, in diesem fall um einen kauf, der im privat-rs auf jeden fall mit drin ist - zuimindest für solche arten von kauf. bei immobilien beispielsweise schaut's anders aus. irgendeinen separaten vertrags-rs brauchst du als privater i.d.r. nicht, sowas ist eher für gewerbetreibende mancher branchen und berufszweige anzuraten.

hatte selber auch mal streitereien mit einem ebay-handelspartner (hatte ich hier wohl auch schon irgendwann mal gepostet), war seitens der rs alles kein problem!

wenn der andere clever ist, ist es ihm die zeit und die nerven nicht wert, sich da rein zu stressen und du hörst eh nix mehr von ihm. wer wirklich auf eine masche aus ist, hätte sicher schon lange bezahlt und die lieferung der uhr gefordert, was - sollte ich hier nix überlesen haben - ja bisher (immer noch) nicht der fall ist.