Genau das iss es. Sinn macht das keinen - is aber so Gesetz. Das Bundesurlaubsgesetz hat viele Teile die mal überholungsbedürftig wären. Die besagte Regelung hängt ja unmittelbar mit der überholten Regelung zusammen, dass der Jahresurlaub zusammenhängend gewährt werden sollUnd Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...- Macht ja auch keiner.
Gruß
Bernd
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Thema: Arbeitsvertrag
Hybrid-Darstellung
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19.07.2009, 10:48 #1Grüße
Bernd
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- Macht ja auch keiner.
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