Und Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...
Genau das iss es. Sinn macht das keinen - is aber so Gesetz. Das Bundesurlaubsgesetz hat viele Teile die mal überholungsbedürftig wären. Die besagte Regelung hängt ja unmittelbar mit der überholten Regelung zusammen, dass der Jahresurlaub zusammenhängend gewährt werden soll - Macht ja auch keiner.


Gruß


Bernd