Original von Der Hanseat
Original von buchfuchs1
Wenn ich mich da irre, dann haben meine Angestellten aber echt nix zu lachen.
Dito..... un dbeschwert hat sich noch keiner..... auch keiner der nicht freiwillig ging.....

Ausserdem, wieviel Urlaub steht ihm denn dann sonst bei seinem nächsten Arbeitgeber für den Rest des jahres zu? Garkeiner?

Anteilig ist das einzige was Sinn macht......
Beschwert hat sich bei uns auch noch keiner, da der AN sowieso seinen Urlaub bekommt.

Wenn der neue AG ne Urlaubsbescheinigung will, was prinzipiell Sinn macht, steht ihm kein Urlaub mehr zu, er hatte ja dann schon den ganzen Jahresurlaub.
Wenn Du bis Februar frei machst, haste ab dann auch keinen mehr, von daher ne Frage, wer was will.

Und Sinn müssen nicht alle Gesetze machen...