Das steht in meinem Tarifvertrag:
§ 14 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits mindestens sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres;
nach einer ununterbrochenen Unternehmenszugehörigkeit als Redakteurin/
Redakteur von
3 Jahren mindestens 3 Monate
8 Jahren mindestens 4 Monate
10 Jahren mindestens 6 Monate
25 Jahren mindestens 8 Monate
15 Jahren und gleichzeitiger Vollendung des 55. Lebensjahres mindestens 12 Monate
jeweils beiderseitig zum Ende eines Kalendervierteljahres. Etwaige längere gesetzliche Kündigungsfristen
bleiben unberührt.
Die ununterbrochene Unternehmenszugehörigkeit errechnet sich unter Ausschluss der Ausbildungsfrist
Stichtag ist der 1. Januar.
Ansonsten sehe ich das wie Du Bernd. Ich werde von der Personalabteilung prüfen lassen, wie es mit Resturlaub ausschaut, bzw. nicht. Alles weitere kläre ich dann direkt mit meinem Vorgesetzen. Die Firma ist auch nicht die Kleinste, so dass da gewiss alles geregelt sein wird. Als ein Kollege vor einiger Zeit kurzfristig gegangen ist (passiert in unserem Job), hat man ihm auch keine Steine in den Weg gelegt. Immer fair und sauber durchs Leben gehen, denn wie Du sagtest, man sieht sich oft zweimal. Zudem man sich in meiner Brance sowieo nicht aus dem Weg gehen kann.
Ich nehme meinen Vertrag Montag mit zum Anwalt und der soll das checken. Vor dem 27.7. kann ich eh nichts machen, weil die finalen Gespräche noch ausstehen.
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Thema: Arbeitsvertrag
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18.07.2009, 14:06 #30
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