Also zum Thema Urlaubsanspruch in diesem Fall seht mal § 4 ff (fortfolgende) Bundesurlaubsgesetz: Er scheidet im 2. Halbjahr aus, also hat Eike Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Ob der AG den aber gewährt, ist ne ganz andere Frage. Denn scheidet jemand in der 2. Jahreshälfte aus und er hat mehr Urlaub genommen, als ihm rechnerisch zusteht, kann der AG das gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückverlangen. Umgekehrt funktioniert es aber: Hat er weniger genommen, muss der AG abgelten. Wie immer ist der alte AG der Depp. Der neue AG freut sich. Würd ich so aber nicht machen, wenn ich nen sauberen Strich ziehen wollte - man trifft sich immer zweimal im Leben (mindestens).

Zur Kündigungsfrist:
Eike ist seit mehr als zwei Jahren im Betrieb: Kündigungsfrist ist somit 1 Monat zum Monatsende. Er muss bis Ende Juli kündigen zum 31.08.2009.
Ist er jünger als 25 dann evtl. 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.
Das mit der verlängerten Kündigungsfrsit von 6 Wochen zum Quartalsende greift nur, wenn im Tarifvertrag so vereinbart - nur individualvertraglich geht nix abweichen von 622 II BGB.

und Tschüss


Bernd