Also, wenn Du die Wartezeit rum hast, hast Du bereits den vollen Jahesurlaubsanspruch erworben, da Du ja nun das Arbeitsverhältns in der zweiten Hälfte des Jahres kündigst. Im Prinzip hast Du dann natürlich in diesem Jahr keinen Anspruch mehr bei einem neuen Arbeitsverhältnis.
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Thema: Arbeitsvertrag
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18.07.2009, 11:38 #16Yacht-Master
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Gruß, Robert
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