Original von eike...
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers....
Sorry, das hatte ich überlesen. Dann ist es eh rum und du kannst erst auf den 30.09. kündigen.

Dann heißt die Rechnung 2,5 Tage mal 9 = 22,5 minus bisher genommen 20 = 2,5.