Ich habe laut Vertrag 30 Tage Urlaub, von denen ich bisher 20 genommen habe sowie kommenden Freitag noch einen nehmen werde.

Kündigen kann ich übrigens erst am 27.7.


// danke Paddy und auch Dir Manuel.

Das:

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.

ignoriere ich also?

Weil das ja das Update des ursprünglichen Vertrages war, der nach der Probezeit zum Festvertrag wurde.