Ich habe laut Vertrag 30 Tage Urlaub, von denen ich bisher 20 genommen habe sowie kommenden Freitag noch einen nehmen werde.
Kündigen kann ich übrigens erst am 27.7.
// danke Paddy und auch Dir Manuel.
Das:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
ignoriere ich also?
Weil das ja das Update des ursprünglichen Vertrages war, der nach der Probezeit zum Festvertrag wurde.
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Thema: Arbeitsvertrag
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18.07.2009, 10:12 #9
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