Mich hats interessiert.
Ich denke, Du meinst 622, da gibt es was zu den Kündigunsfristen.
Bei solch zivilrechtlichen Verträgen kann man im Prinzip viel vereinbaren, wenn beide einverstanden sind.
Ich denke Deine Kündigungsfrist beträgt nun seit Festanstellung eben 6 Wochen zum Quartalsende.
Diese 4 Wochen sind ohnehin viel zu kurz, wenn bei uns einer kündigt, dann ist der meist 2 Tage nach Kündigung weg, weil er noch Resturlaub hatte...
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Thema: Arbeitsvertrag
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18.07.2009, 09:54 #5Viele Grüße, Manuel
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