Manuel, er hat doch schon 20 Tage Urlaub genommen.

Wenn ich das richtig verstehe geht es darum, dass sich die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach gewissen Fristen verlängern. Die Formulierung verstehe ich so, dass die verlängerten Kündigungsfristen auch für dich gelten sollen. Ob das so juristisch einwandfrei ist, kein Ahnung.

Thema Resturlaub ist relativ einfach. Urlaubsanspruch beispielsweise 30 Tage, geteilt durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat.
Da du seit März 07 dabei bist, hast du nach der oben genannten Regelung vier Wochen Kündigungsfrist auf Monatsende.
Wenn du also fristgemäß zum 31.08. kündigst sind das 2,5 Tage mal 8 Monate, heißt 20 Tage, wenn du also schon 20 Tage genommen hast, bedeutet das Null Resturlaub und du arbeitest bis zum letzten Tag. Viel Spaß.