Moin!

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet:


Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.



Im Vertrag stehen zwei verschiedene Passagen:

Beim damals befristeten und ersten Vertrag:
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende für beide Parteien.


Dann beim Zusatzzettel, der die Festanstellung bestätigt hat:

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.




Habe ich nun vier Wochen, oder ist bei 662 ein Haken? Bin seit März 2007 in der Firma.

Liebe Grüße
Eike