Bin zwar kein Rechtsverdreher aber 662 hat doch nix mit Kündigung zu tun...
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Thema: Arbeitsvertrag
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18.07.2009, 09:27 #1
Arbeitsvertrag
Moin!
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet:
Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
Im Vertrag stehen zwei verschiedene Passagen:
Beim damals befristeten und ersten Vertrag:
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende für beide Parteien.
Dann beim Zusatzzettel, der die Festanstellung bestätigt hat:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
Habe ich nun vier Wochen, oder ist bei 662 ein Haken? Bin seit März 2007 in der Firma.
Liebe Grüße
Eike
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18.07.2009, 09:45 #2Viele Grüße, Manuel
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18.07.2009, 09:53 #3
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Er meint § 622
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
LG Christoph
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18.07.2009, 09:53 #4
Oh sorry, natürlich 622
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18.07.2009, 09:54 #5
Mich hats interessiert.
Ich denke, Du meinst 622, da gibt es was zu den Kündigunsfristen.
Bei solch zivilrechtlichen Verträgen kann man im Prinzip viel vereinbaren, wenn beide einverstanden sind.
Ich denke Deine Kündigungsfrist beträgt nun seit Festanstellung eben 6 Wochen zum Quartalsende.
Diese 4 Wochen sind ohnehin viel zu kurz, wenn bei uns einer kündigt, dann ist der meist 2 Tage nach Kündigung weg, weil er noch Resturlaub hatte...Viele Grüße, Manuel
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18.07.2009, 09:56 #6
Ich habe glaube ich noch zehn Tage Resturlaub und wieß gar nicht, wieviel mir davon überhaupt zusteht, weil es ja erst Ende Juli ist und ich 20 Tage schon verbraten habe
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18.07.2009, 10:04 #7
Ach, Du willst eventuell kündigen?
Laut Deinem Vertrag könntest Du wohl September gehen. Bei sagen wir mal 28 Tagen Jahresurlaub hättest Du bis September wohl gerade Anspruch auf 21 Tage.
10 hättest Du noch über (falls die bei euch nicht verfallen) macht 31. 20 davon sind weg. Hättest Du wohl dann eben noch 11 übrig, d.h. Du wärst wohl am 16.09. raus...Viele Grüße, Manuel
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18.07.2009, 10:10 #8
Manuel, er hat doch schon 20 Tage Urlaub genommen.
Wenn ich das richtig verstehe geht es darum, dass sich die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach gewissen Fristen verlängern. Die Formulierung verstehe ich so, dass die verlängerten Kündigungsfristen auch für dich gelten sollen. Ob das so juristisch einwandfrei ist, kein Ahnung.
Thema Resturlaub ist relativ einfach. Urlaubsanspruch beispielsweise 30 Tage, geteilt durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat.
Da du seit März 07 dabei bist, hast du nach der oben genannten Regelung vier Wochen Kündigungsfrist auf Monatsende.
Wenn du also fristgemäß zum 31.08. kündigst sind das 2,5 Tage mal 8 Monate, heißt 20 Tage, wenn du also schon 20 Tage genommen hast, bedeutet das Null Resturlaub und du arbeitest bis zum letzten Tag. Viel Spaß.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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18.07.2009, 10:12 #9
Ich habe laut Vertrag 30 Tage Urlaub, von denen ich bisher 20 genommen habe sowie kommenden Freitag noch einen nehmen werde.
Kündigen kann ich übrigens erst am 27.7.
// danke Paddy und auch Dir Manuel.
Das:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
ignoriere ich also?
Weil das ja das Update des ursprünglichen Vertrages war, der nach der Probezeit zum Festvertrag wurde.
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18.07.2009, 10:14 #10
Ja das mit den 20 Tagen hab ich verstanden, ich dachte der Resturlaub wäre vom Vorjahr...
Dann hast Du 30 Tage im Jahr, auch nicht schlecht, bleib doch da
Ich denke, dass man die Fristen verlängern kann, nur nicht verkürzen, oder?`
Also Quartalsende wird bleiben.
Nach meiner Rechnung also 22,5 Tage bis Ende September, kannste also 2,5 Tage vorher gehen, d.h. 28.09. mittags...
Edit:
Wenn du das unterschrieben hast bei der Festanstellung, wirst Du es nicht ignorieren können:
Dann beim Zusatzzettel, der die Festanstellung bestätigt hat:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.Viele Grüße, Manuel
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18.07.2009, 10:18 #11Original von eike...
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers....
Dann heißt die Rechnung 2,5 Tage mal 9 = 22,5 minus bisher genommen 20 = 2,5.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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18.07.2009, 10:21 #12
Wenn im Vertrag steht, zum Monatsende, ist es egal, ob ich am 20. oder 27.7. kündige, weil die sechs Wochen eh erst am 1.8. loslaufen, oder?
Dann wäre ich ja eigentlich so um den 11.9. schon raus (- 2,5 Tage Urlaub). Oder bin ich deppat?
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18.07.2009, 10:22 #13Original von eike
Das:
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist für beide Seite von sechs Wochen zum Quartalsende. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 662, Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung des Arbeitnehmers.
ignoriere ich also?
ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren relevant, oder?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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18.07.2009, 10:32 #14Original von paddy..Ob das so juristisch einwandfrei ist, kein Ahnung...Original von eike
Wenn im Vertrag steht, zum Monatsende, ist es egal, ob ich am 20. oder 27.7. kündige, weil die sechs Wochen eh erst am 1.8. loslaufen, oder?
Dann wäre ich ja eigentlich so um den 11.9. schon raus (- 2,5 Tage Urlaub). Oder bin ich deppat?
"Zum Monatsende" bezieht sich immer auf den Endtermin deines Arbeitsverhältnisses. Das heißt im Klartext du kündigst X Wochen vor dem nächstmöglichen Monatsende.
Also auf Ende August ginge jetzt schon nicht mehr, weil das keine sechs Wochen mehr sind (falls die rechtens sind). Daher frühestens auf den 30. September.
Ganz heißer Tipp:
Montag mal einen Arbeitsrechtler anrufen. Die paar Kröten für eine kurze Information sind bestens investiert wenn er überhaupt etwas dafür verlangt.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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18.07.2009, 10:43 #15
Mach ich. Ich will, wenn ich gehe, sowieso ganz fair raus und das soll alles sauber und ohne Stress abgehen. Nur ist es eben besser, wenn man eben genau Bescheid weiß, ehe man loslegt
Vielen Dank
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18.07.2009, 11:38 #16
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Also, wenn Du die Wartezeit rum hast, hast Du bereits den vollen Jahesurlaubsanspruch erworben, da Du ja nun das Arbeitsverhältns in der zweiten Hälfte des Jahres kündigst. Im Prinzip hast Du dann natürlich in diesem Jahr keinen Anspruch mehr bei einem neuen Arbeitsverhältnis.
Gruß, Robert
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18.07.2009, 11:52 #17
Man hat den vollen Anspruch auf 30 Tage, wenn man im Juli geht? Interessant.
Viele Grüße, Manuel
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18.07.2009, 11:55 #18
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Original von Moehf
Man hat den vollen Anspruch auf 30 Tage, wenn man im Juli geht? Interessant.Gruß
Heiko
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18.07.2009, 11:57 #19
Das habe ich auch schonmal gehört, aber mir ist viel daran gelegen, sauber und fair zu gehen.
Bezüglich Wohnungssuche, Umzug etc. wäre es mir fast lieber, einige Tage davon zu nehmen und diese dann beim neuen Arbeitgeber weniger. Aber das Leben ist kein Wunschkonzert und ich weiß nicht, ob das klappt. Ich würde da nun auch ungern aufs Recht pochen und Theater machen, weil ich denke, dass man sich auch so probemlos einigen kann.
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18.07.2009, 11:58 #20
dann würde ich allerdings die Urlaubsbescheinigung beim neuen AG nicht zeigen
Viele Grüße, Manuel
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