Liebe Freunde,
Bilder im Internet zu verbreiten ist technisch kinderleicht. Jedes Bild, das Ihr dort seht, lässt sich in Sekundenschnelle ohne großen Sachverstand verlinken und auf anderen Seiten einfügen.
Was aber praktisch schnell getan ist, ist in juristischer Hinsicht nicht immer so einfach. Es kann Probleme beim Urheberrecht, beim Recht am eigenen Bild und auch beim Hotlinking geben. Vielleicht können hier einige Fragen geklärt werden (vor allem bezogen auf Bilder).
I. Urheberrechte
Wer ein Bild erstellt, hat daran das so genannte Urheberrecht.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, sondern liegt immer beim Urheber selbst. Anderen Personen können allenfalls Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Urheberrechte bestehen zwar nur an solchen Bildern, die besonders kunstvoll erstellt sind. Aber auch andere (einfache) Bilder sind durch vergleichbare so genannte Leistungsschutzrechte geschützt.
Das Urheberrecht räumt dem Urheber eines Werkes ein, darüber zu bestimmen, wann, wie und wo es verbreitet werden soll. Das Urheberrecht umfasst außerdem das Bestimmungsrecht über die Vervielfältigung und Bearbeitung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur der Fotograf eines Bildes darüber bestimmen kann, wo dieses Bild veröffentlicht wird. Fotografiert also jemand Brad Pitt, wie er mit einer goldenen Day-Date am Arm ein Restaurant verlässt, darf nur der Fotograf darüber bestimmen, wo dieses Bild erscheint. Er kann auch anderen ein Nutzungsrecht daran einräumen, etwa einer Bildagentur, die das Bild dann verbreiten darf (Zeitungen, Online).
Dieses Bild darf von uns jedoch nicht verbreitet werden. Einer Verbreitung von fremden Bildern durch User dieses Forums stehen (wenn die Bilder nicht selber gemacht wurden) die Urheberrechte des Fotografen entgegen. Allein der Fotograf (bzw. auch der Lizenznehmer) hat das Bestimmungsrecht über die Verbreitung des Bildes. Das Verbreiten wird auch nicht dadurch legal, dass das Bild auf eigenen Speicherplatz hochgeladen und von dort verlinkt wird. Auch reicht ein Hinweis auf ein evtl. bestehendes Copyright nicht aus.
Der Fotograf bestimmt also allein darüber, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise, wann, wo und in welchem Umfang es veröffentlicht wird sowie wie und durch wen es bearbeitet wird.
Eine erlaubte Vervielfältigung ist das Speichern eines Bildes auf der eigenen Festplatte. Wenn Euch also ein Bild von Brad Pitt gefällt, könnt Ihr es auf Eurem eigenen Computer speichern.
Urheberrechtsverstöße passieren täglich und werden relativ selten verfolgt, weil dieses Problem einfach zu unübersichtlich ist. Im Bereich der Urheberrechtsverletzungen bei Musik verfolgen die Plattenfirmen das illegale Tauschen von Musik in P2P-Tauschbörsen ziemlich konsequent. Für den Urheber eines Fotos ist jedoch nicht nachvollziehbar, wo das von ihm gemachte Bild wieder auftaucht, wenn es zwischenzeitlich gespeichert und auf einem anderen Server hochgeladen wurde. Der Urheber hat jedoch verschiedene Ansprüche gegen denjenigen, der das Bild verbreitet, nämlich Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche.
Es gibt auch Ausnahmen. So kann es etwa erlaubt sein, für aktuelle Tagesberichterstattung fremde Bilder zu nutzen. Dies darf jedoch allenfalls dann geschehen, wenn es sich um aktuelles Geschehen handelt, das Bild für die Erläuterung des Geschehens notwendig ist und das Bild nach einer kurzen Zeitspanne wieder gelöscht wird.
II. Rechte am eigenen Bild
Auch wenn ein Fotograf das Urheberrecht an dem von ihm gemachten Bild hat, so kann es trotzdem sein, dass er das Bild nicht veröffentlichen darf. Auch die abgebildete Person hat nämlich Rechte, u.a. das "Recht am eigenen Bild". Hiernach darf jeder Mensch darüber bestimmen, wann und wo ein Bild, das ihn zeigt, veröffentlicht wird. Eingeschränkt wird das Recht am eigenen Bild aber bei so genannten "Personen der Zeitgeschichte", deren Bilder praktisch immer gezeigt werden dürfen. "Personen der Zeitgeschichte" ist der juristische Begriff für berühmte Menschen. Im obigen Beispiel mit Brad Pitt etwa hat er zwar auch einen eingeschränkten Schutz des Rechts am eigenen Bild; das Bild darf aber trotzdem veröffentlicht werden, weil Brad Pitt eben berühmt ist.
Das Recht am eigenen Bild ist hier jedoch nicht sehr häufig betroffen, da Bilder mit Personen in diesem Forum eher selten anzutreffen sind.
III. Hotlinking
Ein verwandtes Thema ist Hotlinking. Unter Hotlinking versteht man das Verlinken von Bildern auf fremdem Speicherplatz in eigene Beiträge. Beispiel: Ein Foto liegt auf der Domain "domain.de" und ist über die Adresse "domain.de/foto.jpg" abrufbar. Wird nun einfach diese Adresse durch die Image-Tags in einen Beitrag hier eingefügt (also [ I M G ] http : // www . domain.de/foto.jpg [ / I M G ], so wird das Bild von der Domain "domain.de" angezeigt. Der "Traffic", also der Datenfluss, läuft dann über die fremde Domain "domain.de"; von dort wird das Bild angezeigt.
Hotlinking vermeidet man, indem man ein Bild auf den eigenen Server lädt (bspw. bei Photobucket und ähnlichen Anbietern). Die Adresse des Bildes lautet dann etwa "photobucket.com/username/foto.jpg". Wird dann diese Bildadresse verlinkt, handelt es sich nicht mehr um Hotlinking. Dennoch wird wohl - wie oben bereits zum Urheberrecht geschrieben - eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn es sich nicht um selbst erstellte Bilder handelt.
Die vorstehenden Grundzüge beziehen sich nur auf das deutsche Urheberrecht. Inwieweit es etwa in Österreich abweicht, weiß ich nicht. Auch ein Österreicher, der seine Beiträge in einem deutschen Forum schreibt, muss sich jedoch am deutschen Urheberrecht messen lassen, d.h. auch in diesen Fällen hat der Urheber die Ansprüche nach dem deutschen Urheberrecht.
Wenn Ihr weitere Fragen habt - stellt sie gerne hier in diesem Thread!
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Thema: Urheberrechte und Hotlinking
Baum-Darstellung
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09.07.2009, 10:57 #1
Urheberrechte und Hotlinking
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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Hotlinking
Von Edmundo im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 10.04.2007, 14:11
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