Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

LG Manfred
War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?

Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".