Hallo Gregor,
so weit ich weiss, geht es um den Erfüllungsstandort: Der liegt bei Dir, bzw. die Ware liegt bei Dir und somit muss der Verkäufer bei Rückabwicklung ERST die Ware rückbezahlen um dann die Ware von Dir zu erhalten!
Sollte die Ware dann verschwinden... Sollte er einen entsprechenden Versand wählen und bezahlen!!
Denke das stimmt so!
Viel Erfolg- ich hatte leider eben nicht so ein Erfolg: Gleiches Problem mit "Absolut neuwertigem Artikel", der so versifft eintraf, dass ich gleich den Fall habe eröffnen lassen, nachdem der Verkäufer sich stumm gestellt hat.
Grüsse
Andreas
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06.07.2009, 11:59 #1
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- ich hatte leider eben nicht so ein Erfolg: Gleiches Problem mit "Absolut neuwertigem Artikel", der so versifft eintraf, dass ich gleich den Fall habe eröffnen lassen, nachdem der Verkäufer sich stumm gestellt hat. 
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