Hallo zusammen,
ich habe mal eine rechtliche Frage zu einer Kündigung,da ich meinen Hausanwalt nicht erreiche und schnell eine Antwort brauche wende ich mich an euch.
Wir haben einen Mitarbeiter gekündigt,fristlos zum 10.09.2012.
Dies haben wir per Einschreiben getan am 10.09.2012.
Nachweislich ist das Einschreiben aber noch nicht überreicht worden,es liegt auf der Postfiliale (Der Mitarbeiter bzw ehemalige ist im Urlaub)zur Abholung.
Ab wann gilt die Kündigung?Erst mit Zustellung also wenn er Kenntnis davon hat oder ab dem 10.09.2012 in diesem Fall?
Sollte sie erst gelten ab der Zustellung müssten wir doch Rückwirkend die Kündigung auf das Zustelldatum ändern oder?
Ergebnis 1 bis 17 von 17
Thema: Rechtsfrage Kündigung
Hybrid-Darstellung
-
14.09.2012, 11:05 #1
Rechtsfrage Kündigung
Grüße Sebastian
-
14.09.2012, 12:17 #2
- Registriert seit
- 15.04.2006
- Beiträge
- 1.675
-
14.09.2012, 12:23 #3
"Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist nach der ständigen Rechtsprechung erfolgt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist."
Das würde dann bedeuten mit dem Datum der Benachrichtigung des Empfängers (oder dem darauf folgenden Werktag, an dem die Sendung auf dr Post abgeholt werden kann)? Denn ab dann hat er ja theoretisch Zugriff.
Edit sagt, Nico war schneller: Wie wirkt sich die Benachritigung aus, wenn er die Sendung nicht abholt, obwohl sie in seinem "Machtbereich" liegt?Geändert von paddy (14.09.2012 um 12:24 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
14.09.2012, 12:21 #4
Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.
Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.
Wenn der Mitarbeiter nicht weit entfernt wohnt: Wirf es nochmal persönlich in seinen Briefkasten, hab' einen Zeugen dabei, notiere Datum und Uhrzeit des Einwerfens, und wenn er wieder nach Hause kommt, ist ihm die Kündigung wirksam zugegangen.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
14.09.2012, 12:27 #5
-
14.09.2012, 12:55 #6
-
14.09.2012, 12:27 #7
Das hängt davon ab, ob er damit rechnen musste, eine Kündigung zu erhalten... Wenn ja, gilt die Kündigung mit Einwurf der Benachrichtigung als zugegangen. Wenn er aber im Urlaub ist und der Kündigende das mit dem Urlaub weiß: nein.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
14.09.2012, 12:29 #8
Perfekt, danke Malte
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
14.09.2012, 12:58 #9
Richtig - die Kündigung wird mit Zugang wirksam, und wenn der Zugang heute ist (er sie also heute auch in den Händen hält), dann gilt die Kündigung ab heute, und vorher - weil das Arbeitsverhältnis bis dahin ungekündigt war - bekommt er Geld.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
14.09.2012, 13:03 #10
Ganz tolle Sache
Er hat noch bis nächste Woche Urlaub,hat einen riesen Haufen......hinterlassen und Geld bekommt er dafür auch noch.
Danke euch für die Antworten!Das bringt mich erstmal weiterGrüße Sebastian
-
14.09.2012, 14:10 #11
- Registriert seit
- 22.06.2010
- Ort
- Mittelfranken
- Beiträge
- 2.407
-
16.09.2012, 09:05 #12
- Registriert seit
- 15.01.2009
- Beiträge
- 8.006
Vielleicht noch länger, als dir lieb ist ...
Mindestens in der Schweiz sieht es so aus: "Bei Arbeitgeberkündigungen wird ein wichtiger Grund nur mit Zurückhaltung angenommen. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es für den Arbeitgeber zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen und bis dahin weiterzuführen."
Vielfach werden die Leute bei uns in einer solchen Situation dann freigestellt.
-
14.09.2012, 13:30 #13
Im Zweifelsfall persönlich einwerfen (lassen) oder parallel ein Einwurf-Einschreiben versenden.
Das Problem mit den Einschreiben-Rückscheinen gibt es nicht nur bei Kündigungen, ist auch sonst rechtlich eine gern genommene Verzögerung.Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
-
14.09.2012, 13:32 #14
Oder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
Viele Grüße,
Malte
-
14.09.2012, 13:51 #15
In Städten nimmt man auch gerne sowas wie den Fahrradkurier, der wirft den Brief persönlich ein.
Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
-
16.09.2012, 11:22 #16
Also Kündigung hat er Freitag erhalten,also alles noch geklappt,danke für die Tipps!
Peter,
es war definitiv ein Grund für eine außerordentliche Kündigung,falls es zum Streit kommt und der Richter anders anschneidet Erfolg auf jedenfall eine Freistellung-auch wenns dann noch mehr kostet ,leiderGrüße Sebastian
-
16.09.2012, 16:59 #17
- Registriert seit
- 15.01.2009
- Beiträge
- 8.006
Good luck!
Ähnliche Themen
-
Kündigung d. Arbeitsverhältnisses
Von antone90 im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 02.08.2010, 23:27 -
Kündigung auf Eigenbedarf
Von X-E-L-O-R im Forum Off TopicAntworten: 27Letzter Beitrag: 06.12.2009, 12:06 -
Rechtsfrage?
Von Dogma im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 19Letzter Beitrag: 02.11.2007, 11:18 -
Abo Kündigung
Von Feldmann im Forum Off TopicAntworten: 3Letzter Beitrag: 05.10.2007, 18:39
Lesezeichen