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  1. #1
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Rechtsfrage Kündigung

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine rechtliche Frage zu einer Kündigung,da ich meinen Hausanwalt nicht erreiche und schnell eine Antwort brauche wende ich mich an euch.

    Wir haben einen Mitarbeiter gekündigt,fristlos zum 10.09.2012.
    Dies haben wir per Einschreiben getan am 10.09.2012.

    Nachweislich ist das Einschreiben aber noch nicht überreicht worden,es liegt auf der Postfiliale (Der Mitarbeiter bzw ehemalige ist im Urlaub)zur Abholung.

    Ab wann gilt die Kündigung?Erst mit Zustellung also wenn er Kenntnis davon hat oder ab dem 10.09.2012 in diesem Fall?

    Sollte sie erst gelten ab der Zustellung müssten wir doch Rückwirkend die Kündigung auf das Zustelldatum ändern oder?
    Grüße Sebastian

  2. #2

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    "Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist nach der ständigen Rechtsprechung erfolgt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist."

    Das würde dann bedeuten mit dem Datum der Benachrichtigung des Empfängers (oder dem darauf folgenden Werktag, an dem die Sendung auf dr Post abgeholt werden kann)? Denn ab dann hat er ja theoretisch Zugriff.

    Edit sagt, Nico war schneller: Wie wirkt sich die Benachritigung aus, wenn er die Sendung nicht abholt, obwohl sie in seinem "Machtbereich" liegt?
    Geändert von paddy (14.09.2012 um 12:24 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.

    Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.

    Wenn der Mitarbeiter nicht weit entfernt wohnt: Wirf es nochmal persönlich in seinen Briefkasten, hab' einen Zeugen dabei, notiere Datum und Uhrzeit des Einwerfens, und wenn er wieder nach Hause kommt, ist ihm die Kündigung wirksam zugegangen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.

    Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.

    Wenn der Mitarbeiter nicht weit entfernt wohnt: Wirf es nochmal persönlich in seinen Briefkasten, hab' einen Zeugen dabei -welcher den Inhalt des Schreibens kennt-, notiere Datum und Uhrzeit des Einwerfens, und wenn er wieder nach Hause kommt, ist ihm die Kündigung wirksam zugegangen.
    Ich war mal so frei

    Viele Grüße,
    Malte

  6. #6
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.

    Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.
    Das heisst erhält er sie heute ist Kündigungstag der 14.09 und wir zahlen noch sein Gehalt bis dahin, nicht nur bis zum 10.09?

    EDIT:
    Ebenso Abmeldung bei SV wäre dann ab 14.09 nicht ab 10.09?
    Geändert von Sippel (14.09.2012 um 12:57 Uhr)
    Grüße Sebastian

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Das hängt davon ab, ob er damit rechnen musste, eine Kündigung zu erhalten... Wenn ja, gilt die Kündigung mit Einwurf der Benachrichtigung als zugegangen. Wenn er aber im Urlaub ist und der Kündigende das mit dem Urlaub weiß: nein.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Perfekt, danke Malte
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  9. #9
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Richtig - die Kündigung wird mit Zugang wirksam, und wenn der Zugang heute ist (er sie also heute auch in den Händen hält), dann gilt die Kündigung ab heute, und vorher - weil das Arbeitsverhältnis bis dahin ungekündigt war - bekommt er Geld.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  10. #10
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Ganz tolle Sache
    Er hat noch bis nächste Woche Urlaub,hat einen riesen Haufen......hinterlassen und Geld bekommt er dafür auch noch.

    Danke euch für die Antworten!Das bringt mich erstmal weiter
    Grüße Sebastian

  11. #11
    Daytona
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    Zitat Zitat von Sippel Beitrag anzeigen
    Ganz tolle Sache
    Er hat noch bis nächste Woche Urlaub,hat einen riesen Haufen......hinterlassen und Geld bekommt er dafür auch noch.

    Danke euch für die Antworten!Das bringt mich erstmal weiter
    Umzugskarton + sein riesen Haufen + vor die Haustür stellen
    Gruß,
    Dominik

  12. #12
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Sippel Beitrag anzeigen
    und Geld bekommt er dafür auch noch.
    Vielleicht noch länger, als dir lieb ist ...

    Mindestens in der Schweiz sieht es so aus: "Bei Arbeitgeberkündigungen wird ein wichtiger Grund nur mit Zurückhaltung angenommen. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es für den Arbeitgeber zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen und bis dahin weiterzuführen."

    Vielfach werden die Leute bei uns in einer solchen Situation dann freigestellt.

  13. #13
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    Im Zweifelsfall persönlich einwerfen (lassen) oder parallel ein Einwurf-Einschreiben versenden.

    Das Problem mit den Einschreiben-Rückscheinen gibt es nicht nur bei Kündigungen, ist auch sonst rechtlich eine gern genommene Verzögerung.
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  14. #14
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Oder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

    Viele Grüße,
    Malte

  15. #15
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    In Städten nimmt man auch gerne sowas wie den Fahrradkurier, der wirft den Brief persönlich ein.
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  16. #16
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Also Kündigung hat er Freitag erhalten,also alles noch geklappt,danke für die Tipps!

    Peter,

    es war definitiv ein Grund für eine außerordentliche Kündigung,falls es zum Streit kommt und der Richter anders anschneidet Erfolg auf jedenfall eine Freistellung-auch wenns dann noch mehr kostet ,leider
    Grüße Sebastian

  17. #17
    Gesperrter User
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    Good luck!

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