Original von Essentials
KRASS ! Falls die Uhr nimmer auftaucht zahlt die Versicherung aber, oder ?

Eines schönen Tages sicher.
Wurde aber schon gleich darauf hingewiesen, dass natürlich a) die Ermittlungen abgeschlossen sein müssen und b) der Wiederbeschaffungswert nachgewiesen werden muss.

Und was ihnen sonst wahrscheinlich noch alles einfallen wird ...

Gruß

Thomas